DVGW energie | wasser-praxis, Ausgabe 03/2023

Die technische Führungskraft im Versorgungsunternehmen: die richtige Person an der richtigen Stelle! Mit Blick auf die gesetzlichen Vorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik ist der Einsatz von sachkundigem und/oder fachkundigem Personal für die Durchführung spezieller Tätigkeiten erforderlich. Die Funktion der technischen Führungskraft (TFK) hat in den Versorgungsunternehmen Fach- sowie Führungskompetenzen und wird auch schriftlich bestellt. Die Ausübung der Tätigkeiten innerhalb des Unternehmens erfolgt auf Basis folgender Rahmenbedingungen: • Die TFK ist im Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben und Tätigkeitsfelder verantwortlich. • Die TFK hat auch außerhalb des technischen Bereiches Einflussmöglichkeiten zur Erfüllung ihrer technischen Aufgaben. • Die TFK verfügt über die erforderlichen Befugnisse, in sicherheitsrelevanten Angelegenheiten eigenverantwortlich handeln zu können. • Die TFK hat ein direktes Vorspracherecht gegenüber der Unternehmensleitung. • Die TFK verfügt über entsprechende Sachkunde und Berufserfahrung. • Die TFK muss neben der fachlichen Qualifikation auch über die soziale Kompetenz zur Ausübung der Tätigkeit verfügen. • Die TFK für den Bereich Gas muss eine einschlägige ingenieurwissenschaftliche Qualifikation nachweisen. In begründeten Ausnahmen kann eine Qualifikation durch einen Abschluss zum Meister oder staatlich geprüften Techniker nachgewiesen werden. • Die TFK für den Bereich Wasser hat eine Mindestqualifikation – in Abhängigkeit der Komplexität des Versorgungssystems sowie der Anzahl der versorgten Einwohnerinnen und Einwohner – nachzuweisen. Weitere Details zu Verantwortlichkeiten und Qualifikationen des Personals sind in den beidenDVGW-ArbeitsblätternG 1000 und W 1000 zusammengestellt. Qualifikation der technischen Führungskraft Die steigende Komplexität der Aufgaben- und Tätigkeitsfelder erfordert eine stetige Weiterbildung der TFK. Der DVGWund seine Töchter, im Besonderen die DVGW Berufliche Bildung, bieten hierzu entsprechende Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote an. Für einen aktuellen Informations- und Erfahrungsaustausch unter „Gleichgesinnten“ ist in diesem Zusammenhang insbesondere das Forum für technische Führungskräfte, welches deutschlandweit mehrfach im Jahr stattfindet, hervorzuheben. Für das Jahr 2023 finden noch die folgenden Termine statt (Datum/Ort/DVGW-Landesgruppe): • 14.–15. März 2023: Lübeck-Travemünde (DVGW-LGNord) • 29.–30. März 2023: Bad Herrenalb (DVGW-LG Baden-Würt- temberg & Bayern) • 15.–16. Juni 2023: Bad Dürkheim (DVGW-LG Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz/Saarland) INFORMATIONS-PLUS Anmeldungen zu den Erfahrungsaustauschen sind unter www.dvgw-veranstaltungen.de möglich. Weitere Informationen zum Thema finden Interessierte zudem unter www.dvgw.de und unter www.technisches-sicherheitsmanagement.de. G Holger Stegger DVGW-Hauptgeschäftsstelle | TSM-Stelle Die Technische Führungskraft Wasser – W 1000(A) (Gelbdruck) Trinkwasserversorger mit ausschließlicher Wasserverteilung (ohne Wassergewinnung / Wasseraufbereitung) A1 B1 C mit Wassergewinnung, Wasseraufbereitung und Wasserverteilung A2 B2 Anzahl versorgter Einwohner bis 5.000 bis 30.000 über 30.000 Mindestanforderungen an die Qualifikation der TFK „Wasser“ Qualifikation: A1: Anlagenmechaniker, Netzmonteur B1: Netzmeister(in) A2: Fachkraft für Wasserversorgungstechnik Ver- und Entsorger(in) Bereich Wasserversorgung B2: Wassermeister(in) Techniker(in) C: Ingenieurwissenschaftlicher Hochschulabschluss Qualifikation § Anforderungsniveau richtet sich nach Komplexität des Versorgungssystems § Basis ist Qualifikationsrahmen (QRT) für Erwerb technischer Handlungskompetenz bei Fach- und Führungskräften und Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR) Die Qualifikation gemäß „C“ kann in begründeten Ausnahmen auch durch eine Mindestqualifikation gemäß „B2“ und mit einer Zugehörigkeit in dem Unternehmen von mindestens 6 Jahren für die übertragene Tätigkeit der Technischen Führungskraft nachgewiesen werden. Beispielhafte Darstellung der Mindestanforderungen an die berufliche und akademische Ausbildung der TFK „Wasser“ Quelle: DVGW 92 energie | wasser-praxis 03/2023 D V G W A K T U E L L

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