DVGW energie | wasser-praxis, Ausgabe 1/2023

Hier liegt die technische und ökonomische Verantwortung von der Bezugsquelle bis hin zum Hausanschluss. Damit verbunden ist ein weitreichender Zugriff imRahmen rechtlicher Möglichkeiten, die Trinkwasserversorgung an die zukünftigen klimatischen Herausforderungen anzupassen. Dieser Akteur ist deshalb zwingend bei der Definition von Fähigkeiten zur Resilienzstärkung einzubeziehen. Die Kommune/Governance als Träger der Daseinsvorsorge übernimmt regulatorische Funktionen. Sie überträgt die Verantwortung der Trinkwasserversorgung als kommunale Aufgabe an das Versorgungsunternehmen. Dies ist nach §50 Abs. 1 desWasserhaushaltsgesetzes (WHG) möglich. DesWeiteren sind kommunale Gremien für Satzungen und Konzepte sowie informelle und formelle Planungen verantwortlich. Eine aktive Rolle der Governance besteht über das Gesundheitsamt, welches bei Qualitätsabweichungen nach Vorgaben der Trinkwasserverordnung erster Entscheidungsträger bezüglich weiterer Vorgehensweisen ist. Sollte es bei der Trinkwasserversorgung zu einer Störung, einem Notfall, einer Krise oder sogar einer Katastrophe kommen, ist nach der DIN 2001-3 auf rechtlicher Ebene geklärt, welche weiteren Akteure einbezogen und welche Entscheidungsprozesse ausgelöst werden. Diese rechtliche Fixierung deckt nach Einschätzung der Autoren die Wirkungen von Extremwettern mit ab, eine Anpassung dieser Strukturen ist deshalb nicht im Fokus des Bewertungsmodells. Unabhängig davon ist bemerkenswert, dass der Umgang mit einer (extrem-)wetterbedingten Störung oder Krise in den Gesetzestexten nicht separat betrachtet wird. Die Auswirkungen auf die Infrastruktur und Daseinsvorsorge erfahren somit zum aktuellen Zeitpunkt keine konkretenUntersuchungen und werden mit Ausfällen/Störungen, wie beispielsweise Rohrbrüchen, gleichgestellt. Unter der Annahme, dass das Auftreten von Extremwetterereignisse an Häufigkeit zunehmen wird, empfiehlt es sich, Regularien dahingehend zu überprüfen, ob sie künftigenHerausforderungen in dem Bereich gerecht werden. Immobilieneigentümerinnen/-eigentümer sowie die Verbraucherinnen und Verbraucher stehen als Akteure für den „nicht-öffentlichen“ Teil des Versorgungsnetzes. Erstere sind für die Trinkwasseranlagen im Gebäude verantwortlich, die sich im Aufbau nach technischen Regelwerken richtet und damit vorbestimmt ist. Die Verbraucherinnen und Verbraucher steuern über ihr Nutzungsverhalten die Menge des Trinkwasserverbrauchs. Zeitpunkt und Menge der Nutzung sind die zentralen Stellschrauben zur Erhöhung der Bewältigungskapazität bzw. eines Puffers eines Trinkwasserversorgungsnetzes. Diese Gruppe stellt den heterogensten Typ der Akteure dar, da das Nutzerverhalten von vielseitigen räumlichen, sozialen und ökonomischen Faktoren abhängt. Im Projekt konnte nachgewiesen werden [4], dass Verbraucherinnen und Verbraucher durchaus bereit sind, sich bei entsprechenden Anreizen anders zu verhalten. Leider bestehen derzeit keine rechtlichen Möglichkeiten, das Verhalten von Trinkwasserverbraucherinnen und -verbrauchern „netzdienlich“ flächendeckend und dauerhaft zu beeinflussen und dieses Potenzial zu erschließen. Zeitlich variable Verbrauchstarife, die mit der Einführung von SmartMetern auch in der Trinkwasserversorgung zumindest technisch möglich werden, sind aus Sicht der Resilienz des Trinkwasserversorgungssystems zu befürworten. Die Betrachtung zeigt, dass aus aktueller Sicht die zentralen Stellschrauben zur Stärkung der Klimaresilienz bei den Versorgungsunternehmen zusammenlaufen. Das Bewertungsmodell fokussiert vor diesem Ergebnis auf diesen Akteur. Wie könnte ein klimaresilientes Trinkwasserversorgungsunternehmen aussehen? Das Bewertungsmodell zeichnet, vereinfacht ausgedrückt, einen qualitativen Standard vor, Abb. 1: Relevante Akteure in der kommunalen Trinkwasserversorgung Quelle: eigene Darstellung F 27 energie | wasser-praxis 01/2023

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