DVGW energie | wasser-praxis, Ausgabe 1/2023

Technisches Sicherheitsmanagement Trinkwasser muss gemäß § 4 (1) der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu befürchten ist; es muss rein und genusstauglich sein. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn bei der Wassergewinnung, der Wasseraufbereitung und der Wasserverteilung mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik (kurz: a.a.R.d.T.) eingehalten werden. Von Gerichten und Behördenwird wasserseitig seit Jahrzehnten festgestellt, dass das DVGW-Regelwerk eine schriftliche Fixierung der geforderten a.a.R.d.T. ist. Deren Einhaltung wird durch das TSM des DVGW hinterfragt und bewertet. Das TSM ist ein Managementsystem, das Versorgungs- und Industrieunternehmen bei der Ablauf- und Aufbauorganisation inklusive der Dokumentation der technischen Prozesse aktiv unterstützt. Unternehmen, die über eine gültige TSM-Bestätigung verfügen, können Behörden nachweisen, dass sie unter rechtskonformen Gesichtspunkten handeln. ImZuge der TSM-Überprüfung werdenmögliche Verbesserungspotenziale erkannt, Optimierungsmöglichkeiten definiert und die Gefahr des Vorwurfs eines Organisationsverschuldens minimiert. Das TSM wird dabei von den Gesundheitsämtern, der Energieaufsicht sowie der Bundesnetzagentur als wichtiges Instrument zur Führung eines Versorgungs-/Industrieunternehmens angesehen. Grundlage einer TSM-Überprüfung bilden das DVGW-Arbeitsblatt W 1000 [1] sowie die dort beschriebenen, mitgeltenden Regelwerke und Dokumente sowie die relevanten TSM-Leitfäden (Fragenkataloge). Diese Leitfäden umfassen – in Abhängigkeit von den geprüften Sparten – einen allgemeinen organisatorischen Teil sowie fachspezifische Teile. Neben anderen Themen wird in beiden Teilen das Risiko- und Krisenmanagement des Versorgers behandelt. Hierbei werden bestehende Regelungen im Unternehmen abgefragt und geprüft. Die Erarbeitung des Risiko- und Krisenmanagements selbst ist nicht Teil der TSM-Überprüfung. Beispielfragen aus den TSMLeitfäden sind in Abbildung 2 aufgeführt. Die Vorgehensweise des TSM-Verfahrens beschreibt das 3-Stufen-Modell (Abb. 3) Stufe für Stufe bis zur Überreichung der TSM-Bestätigung: • In einem Beratungsgespräch werden Details abgestimmt und der Zeitrahmen definiert. • Nach Auftragserteilung werden durch das Unternehmen in Selbsteinschätzung die Leitfäden (fachlichen Fragenkataloge) bearbeitet. • Nach Fertigstellung der Leitfäden durch das Unternehmen erfolgt die TSM-Überprüfung unter Einsatz qualifizierter TSM-Experten. Die erfolgreiche TSM-Überprüfung endet mit der Übergabe der TSM-Bestätigung. TSM-Leitfaden, allgemeiner Teil – Risikomanagement: • Wie werden Gefährdungen der technischen Infrastruktur sowie der Versorgungs- und Entsorgungssicherheit ermittelt? • Welche Festlegungen zur Sicherstellung der Aktualität des Risikomanagements gibt es? TSM-Leitfaden, fachspezifischer Teil Wasser – Risikomanagement: • Welche Maßnahmen zur Risikobeherrschung werden vom Wasserversorgungsunternehmen und den Wasserbehörden ergriffen? • Welche Gefährdungen und Gefährdungsereignisse können bei der Wasseraufbereitung, -speicherung und -verteilung entstehen und damit das Trinkwasser beeinflussen? TSM-Leitfaden, allgemeiner Teil – Krisenmanagement: • Ist eine Aufbau- und Ablauforganisation für das Vorgehen im Krisenfall eingeführt und wo ist das dokumentiert? • Welche Vorsorgemaßnahmen sind für Störungen in öffentlichen Kommunikationsnetzen, insbesondere für Katastrophen-/Krisenfälle, getroffen worden? F Quelle: DVGW-TSM-Stelle Abb. 2: Beispielfragen zum Risiko- und Krisenmanagement aus den TSM-Leitfäden 33 energie | wasser-praxis 01/2023

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