DVGW energie | wasser-praxis, Ausgabe 1/2023

Diese TSM-Bestätigung wird mit einer Gültigkeit von sechs Jahren, inkl. einer Zwischenprüfung nach drei Jahren, ausgestellt. Risikomanagement Im Gegensatz zum TSM spielt beim (technischen) Risikomanagement die Organisationssicherheit nur eine untergeordnete Rolle. Ziel des Risikomanagements ist es vielmehr, die Versorgungssicherheit im Normalbetrieb sicherzustellen. Das prozessorientierte Risikomanagement imNormalbetrieb basiert auf der DIN EN 15975-2 [2] und wird national durch das DVGW-Merkblatt W1001 [1] ergänzt. Dabei werden Gefährdungen und Gefährdungsereignisse identifiziert, im Hinblick auf die damit verbundenen Risiken beurteilt und geeignete Maßnahmen zur Risikobeherrschung festgelegt. Abbildung 4 zeigt die Vorgehensweise beim Risikomanagement als kontinuierlichen Verbesserungsgprozess. Als Informationsquellen stehen neben den genannten Materialien noch weitere Quellen wie z. B. die DVGW-InformationWASSERNr. 105 [3], das UBA-/ TZW-Handbuch zumWater-Safety-PlanKonzept [5] oder Leitfäden des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) [6] bereit. Nach der DIN EN 15975-2 beginnt der Prozess des Risikomanagements (nach der Festlegung des bearbeitenden Teams mit Definition der Team- und Projektkoordination) zunächst mit einer Systembeschreibung. Welche Inhalte Teil der Systembeschreibung sein können, wird im DVGW-Merkblatt W 1001 in einem Anhang informativ aufgelistet und beschrieben. Die Gefährdungsanalyse ist der sich anschließende Einstieg in die Bewertung des Versorgungssystems. Bei der Gefährdungsanalyse wird das betrachtete Versorgungssystem auf Gefährdungsereignisse hin untersucht. Ein Gefährdungsereignis ist nach DINEN 15975-2 definiert als „Ereignis, das Gefährdungen des Trinkwasserversorgungssystems herbeiführt oder das diese nicht vom System fernzuhalten vermag“ (Abb. 5). Der Begriff der Gefährdung beschreibt definitionsgemäß eine „mögliche Beeinträchtigung der öffentlichenGesundheit durch biologische, chemische, physikalische oder radiologische Stoffe imWasser oder die Beschaffenheit des Wassers“. Das DVGW-Merkblatt W 1001 erläutert hier näher, dass darunter auch die Quantität und nicht nur die Qualität des Wassers zu verstehen ist. Bei der darauf aufbauenden Risikoabschätzung werden die Gefährdungsereignisse und sich daraus ergebene Gefährdungen analysiert und bewertet. Die Risikoabschätzung dient dabei der individuellen Einstufung und Priorisierung von Risiken nach Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit eines Gefährdungsereignisses. Hierzu haben sich sogenannte Risikomatrices, etwa als 3×3- oder 5×5-Matrix, bewährt. Für Risiken, die als relevant und signifikant erkannt werden, sind geeignete und überwachteMaßnahmen zur Risikobeherrschung bereitzuhalten. Bestehende Maßnahmen sind zu dokumentieren und auf ihreWirksamkeit hin zu hinterfragen. Dabei ist auch zu beurteilen, ob die Maßnahmen eine geeignete betriebliche Überwachung erfahren, sodass Abweichungen von Sollzuständen oder gar das Versagen einer Maßnahme zur Risikobeherrschung rechtzeitig und siTSMLeitfaden Selbsteinschätzung Vorbereitung 2 TSMÜberprüfung 3 1 In 3 Stufen rechtssicher handeln TSM-STUFENMODELL Betriebs- und Organisationshandbuch Unsere TSMVorbereitung Risiko- und Krisenmanagement Dokumentationsmanagement Mitarbeiterqualifikationen Arbeits- und Gesundheitsschutz TSMExperte Abb. 3: Ablauf des Technischen Sicherheitsmanagements gemäß TSM-Stufenmodell Quelle: DVGW-TSM-Stelle 34 energie | wasser-praxis 01/2023 O R G A N I S AT I O N & M A N A G E M E N T

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