DVGW energie | wasser-praxis, Ausgabe 1/2023

cher erkannt werden. In einem solchen Fall sollen Korrekturmaßnahmen zurWiederherstellung sowie zur Verhinderung eines erneuten Auftretens ergriffen werden. Durch geeignete Erfahrungen im Praxisbetrieb, Wasseranalysen oder interne bzw. externe Audits kann anschließend die Versorgungssicherheit verifiziert werden. ImRahmen einer periodischen und anlassbezogenen Revision ist das Verfahren regelmäßig zu wiederholen. Wichtig ist es, bei dem erläuterten Ansatz des Risikomanagements zu betonen, dass dies nicht von Grund auf neu erarbeitet werdenmuss, sondern auf bestehenden Überlegungen und Dokumenten aufbaut. Dies betrifft z. B. Maßnahmepläne gemäß der TrinkwV, Handlungspläne nach Abb. 4: Ablaufschema des Risikomanagements in Anlehnung an das DVGW-Merkblatt W 1001, ergänzt um die risikobasierte Probennahmeplanung Beispiele für Gefährdungsereignisse im Risikomanagement: è Kontamination des Rohwassers im Umfeld des Brunnens aufgrund der beschleunigten Versickerung (und damit verminderter Abbauprozesse) von Fremdwasser im Fassungsbereich infolge einer gestörten Deckschicht (z. B. durch Wildbauten) oder hydraulischen Kurzschlüssen (z. B. durch Wurzeleinwuchs). è Kontamination des Trinkwassers im Hochbehälter aufgrund von Algenwachstum infolge von direktem Lichteinfall auf die Wasseroberfläche. è Kontamination des Trinkwassers aufgrund unzureichender Desinfektionswirkung infolge unzureichender Kontaktzeit des Desinfektionsmittels. dem DVGW-Arbeitsblatt W 1020 [7], Objektschutzkonzepte nach dem DVGW-Merkblatt W 1050 [8] oder Kritikalitätsanalysen, wie sie imDVGW-ArbeitsblattW1003 [9] erwähnt werden. All diese Aspekte werden beim Risikomanagement in strukturierter Formberücksichtigt. Das Risikomanagement imNormalbetrieb nach DIN EN 15975-2 wird in der Wasserversorgung mit Inkrafttreten der neuen Trinkwasserverordnung 2023 zur Pflichtaufgabe für Wasserversorger. Auch künftige Abweichungen der Probennahmeplanung im Hinblick auf Umfang und Häufigkeit der Untersuchungenmüssen zukünftig auf einer Risikobewertung basieren. Krisenmanagement ImGegensatz zumRisikomanagement greift das Krisenmanagement außerhalb des Normalbetriebs (inkl. Störungen) und adressiert dabei Ereignisse oder Situationen, durch deren Auswirkungen ein Trinkwasserversorger andere Organisationsstrukturen undmöglicherweisemehr als die gewöhnlichen Betriebsmittel benötigt. So können beim Risikomanagement Ereignisse mit hohen Restrisiken verbleiben, die entweder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand weiter beherrscht werden können oder deren Ursache bzw. deren Beherrschung nicht in den Zuständigkeitsbereich des Wasserversorgers fällt. Solche aus verbleibenden Restrisiken resultierenden Krisenfälle sind seltene und unerwartete Ereignisse. Es wird daher nicht (wie beim Risikomanagement) versucht, für jedes potenzielle Gefährdungsereignis im Normalbetrieb einen spezifischen Plan zur Risikobeherrschung zu entwickeln. Vielmehr geht es beim Krisenmanagement darum, die konzeptionellen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, um auf verschiedenste Ereignisse schnell reagieren zu können, ohne diese vorab imEinzelnen Abb. 5: Beispiele für Gefährdungsereignisse im Risikomanagement F Quelle: TZW Quelle: IWW 35 energie | wasser-praxis 01/2023

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