DVGW energie | wasser-praxis, Ausgabe 1/2023

der Beginn eines neuen Jahres wird traditionell von guten Wünschen und festen Vorsätzen begleitet. Das ist gut so, auch wenn nicht alleWünsche in Erfüllung gehen und nicht jedem Vorsatz Taten folgen. Denn Wünsche zu haben und Ziele zu formulieren, setzt positive Energien frei. Und diese benötigen wir auch im neuen Jahr zur Bewältigung der vor uns liegenden Aufgaben. Auf der Wasserseite richten sich unsere Erwartungen auf das Inkrafttreten der NationalenWasserstrategie. Der Wassersektor benötigt dringend eine verbindliche Handlungsagenda mit politischer Rückendeckung. Die Versorgungsunternehmen müssen seit mehreren Jahren mit einem – in manchen Regionen deutlich spürbaren – Rückgang des Wasserdargebotes einen zeitweise deutlich gestiegenen Wasserbedarf decken. Nochmeistern sie diesen Spagat und bestehen den Stresstest aus eigener Kraft. Aber weitere Herausforderungen wie zunehmende Nutzungskonflikte, die alternde Infrastruktur und weiter steigende Schadeinträge stellen die Branche vor Herausforderungen, die sie allein nicht bewältigen kann. Auf der Wunschliste ganz oben rangieren daher wirksame Maßnahmen seitens der Politik zum Schutz der Wasserressourcen, zum flächendeckenden Entnahmemonitoring und zur Konkretisierung des Vorrangs der Trinkwasserversorgung. Hierzu erarbeiten wir gerade Handlungsempfehlungen in einer sogenannten Roadmap 2030 zusammenmit der DWA. Ein erster Meilenstein ist die Vision 2100, das Leitbild einer wasserbewussten Gesellschaft, das wir Anfang dieses Jahres der Öffentlichkeit vorstellen werden. Wichtig wird in diesem Jahr auch die deutsche Trinkwasserverordnung: Erstmals seit 20 Jahren tritt im Frühjahr eine komplett überarbeitete Fassung in Kraft, die in vielen Punkten den Anforderungen an ein modernes Trinkwassermanagement gerecht wird. Der DVGW hat richtungweisende Impulse in die Überarbeitung eingebracht. Zur Ausgestaltung der ebenfalls erwarteten Artikel-8-Verordnung des Bundesumweltministeriums bietet der DVGW seine Expertise an. Viele Wünsche blieben 2022 auch in Bezug auf die Regulatorik unserer Energieversorgung unerfüllt. Mit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine hatte zunächst die Sicherung unserer Versorgung oberste Priorität. Dazu werden ab 2023 auch erste LNG-Terminals beitragen. Die Regierenden haben unverzagt gehandelt – Erdgas und bald auch Flüssigerdgas werden kurzfristig stabile Säulen der Energieversorgung sein. Verpasst hat die Politik jedoch Nachhaltigkeitsoptionenmit klimafreundlichen Gasen: Die Herabstufung von Grüngasheizungen gegenüber elektrischenWärmelösungen imRahmen der 65-Prozent-EE-Vorgabe für neue Heizungen oder die Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude bremsen dieWärmewende und die Transformation der Gasverteilnetze aus. Das vomBundeswirtschaftsministeriumgeforderte Unbundling von Erdgas- und Wasserstoffnetzen sowie dessen jüngster Vorschlag zur Teilverstaatlichung der Gasnetze sind Gift für die Wasserstoff-Wirtschaft. Sie fügen kommunalem Eigentum Schaden zu und behindern zukunftsgerichtete Investitionen. Unser Wunsch ist, dass die Politik dies erkennt und Kurskorrekturen vornimmt. Es ist jetzt dringend an der Zeit, dass die Wasserstoffstrategie 2.0 eine Regulatorik definiert, die den Energieträger marktfähig macht. Hierzu haben wir unsere Position mit konkreten Handlungsempfehlungen dargelegt und werden auch 2023 unsere Stimme erheben. An diesen undweiteren Aufgaben arbeitenwir mit aller Kraft und Zuversicht – und hoffen auf Ihre Unterstützung auch imneuen Jahr. „Und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne, der uns beschützt und der uns hilft zu leben.“ Gemäß dem Sinnspruch des Dichters Hermann Hesse wünschen wir Ihnen, dass sich Ihre Wünsche und guten Vorsätze für das neue Jahr beruflich wie privat zumindest großenteils erfüllen. Ihr Gerald Linke und Wolf Merkel Liebe Leserin, lieber Leser, 3 energie | wasser-praxis 01/2023 E D I T O R I A L

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