DVGW energie | wasser-praxis, Ausgabe 9/2022

DVGW-Arbeitsblatt G 607 Flüssiggas-Anlagen in Freizeitfahrzeugen, Mobilheimen und Wohnmobilen Das DVGW-Arbeitsblatt G 607 „Flüssiggas-Anlagenmit einemHöchstverbrauch von 1,5 kg/h in Freizeitfahrzeugen, Mobilheimen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen; Betrieb und Prüfung“ wurde vom Projektkreis G-PK-2-7-1 „Flüssiggasanlangen in Fahrzeugen und Booten“ im DVGW/-DVFG-gemeinsamen technischen Komitee G-TK-2-7 „Flüssiggas“ unter Beteiligung von Vertretern des Deutschen Verbandes für Flüssiggas (DVFG), des Zentralverbandes Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZfK), technischen Überwachungsstellen, Bauteil- und Geräteherstellern, Berufsgenossenschaften und dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) erarbeitet. Es dient als Grundlage für Prüfung, Betrieb und Instandhaltung von Flüssiggasanlagen mit einem Höchstverbrauch von bis zu 1,5 kg/h in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zuWohnzwecken in anderen Straßenfahrzeugen, die entsprechend der europäischen DIN EN 1949 „Festlegungen für die Installation von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen“ errichtet/installiert wurden. Des Weiteren gilt das Arbeitsblatt auch für Prüfung, Betrieb und Instandhaltung von Mobilheimen mit einem Höchstverbrauch von bis zu 1,5 kg/h, die nach DIN EN 1949 installiert worden sind. Mit der Fortschreibung der Technischen Regeln für Flüssiggas (TRF 2021) und der europäischen DIN EN 1949 ergibt sich die Notwendigkeit, das DVGW-Arbeitsblatt G 607 an den aktuellen Stand der Technik anzupassen. Darüber hinaus wurde dieÜberarbeitung notwendig, um die Regelungen des Arbeitsblattes an den aktuellenGesetzesrahmen (wie z. B. die UN ECE-Regelungen, die EU-Explosionsschutzrichtlinie unddieDruckgeräterichtlinie) anpassen zu können. Flüssiggasanlagen in Mobilheimen mit einem Höchstverbrauch von mehr als 1,5 kg/h und inWohneinheiten, die nur zur vorübergehenden und jahreszeitlichen Nutzung bestimmt sind (z. B. Jagd- und Forsthütten, feste Wohnwagenvorbauten usw.), müssen nach TRF 2021 installiert, betrieben und geprüft werden. Gegenüber dem DVGW-Arbeitsblatt G 607:2014-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: • generelle Überarbeitung des Arbeitsblattes; • Aufnahme und Anpassung an neue gesetzliche Regelungen (wie z. B. UNECE-Regelungen, EU-ATEX-Richtlinie, EU-Druckgeräterichtlinie); • Anpassung und Aktualisierung der Verweise; • Ergänzung und Präzisierung der Begriffe; • Präzisierung des Abschnitts 4 „Betriebsanforderungen“; • Präzisierung des Abschnitts 5 „Versorgungsanlagen“; • Aufnahme von Anforderungen an elektrische Ausrüstungen in Flüssiggasflaschen-/Flüssiggastank-Aufstellräumen; • Aufnahme von Anforderungen an die Installation und Anschluss von mehreren Flüssiggastanks; • neue eigene Abschnitte „Bauteile“ und „Geräteanschluss“; • neuer Abschnitt „Potentialausgleich von Rohrleitungen“; len. Das Arbeitsblatt kann als Grundlage für die Bewertung und Ausstellung einer Bescheinigung im Zuge eines Technischen Sicherheitsmanagementsystems (TSM) angewandt werden. Bis einschließlich der letzten Absperreinrichtung vor der Verbrauchsanlage gehören diese Anlagen in den Geltungsbereich des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG, § 3 Abs. 15). Damit ist auf diese Anlagen das Regelwerk des DVGW anzuwenden. Das DVGW-Arbeitsblatt G 1010 gilt für Gasanlagen, die mit Gasen der 2. und 5. Gasfamilie nach demDVGW-Arbeitsblatt G 260 betrieben werden. Werden die Gasanlagenmit Erdgas-WasserstoffGemischen der 2. Gasfamilie oder mit Wasserstoff der 5. Gasfamilie betrieben, sind ergänzend zu den oben angeführten Arbeitsblättern die Leitfäden für die H2-Readiness-Infrastruktur (DVGW-Merkblatt G 221) und Gasanwendung (DVGW-Merkblatt G 655) zu beachten. Gegenüber der Vorgängerfassung aus dem Jahr 2005 wurden folgende Änderungen vorgenommen: • Anpassung und Präzisierung des Anwendungsbereichs (Präzisierung, dass geschlossene Verteilnetze nach § 110 EnWG der G 1000 unterliegen; Aufnahme von Anforderungen für Erdgas-Wasserstoff-Gemische und Wasserstoff; Abgrenzung zu Anlagen nach G 1030 und G 1040) • Präzisierung und Ergänzung der Begriffsdefinitionen • Verschiebung der geschlossenen Verteilnetze zu G 1000 • Ergänzung neuer informativer Anhang A: Gasanlagen aufWerksgelände – bildliche Darstellung wesentlicher Regelwerke Erdgas + Wasserstoff • Ergänzung neuer informativer Anhang B: Tabellenübersicht zu Qualifikationsanforderungen für Arbeiten an den verschiedenen Bereichen der Erdgasanlagen auf Werksgelände Die Einspruchsfrist endet am 28. Oktober 2022. G Kai-Uwe Schuhmann Gastechnologien und Energiesysteme 73 energie | wasser-praxis 09/2022

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