DVGW energie | wasser-praxis, Ausgabe 03/2022

T E C H N I K Entsprechend der Gashochdruckleitungsverordnung (GasHDrLtgV) sind Gashochdruckleitungen für den Transport von Gasen bei Drücken über 16 bar in Deutschland so zu errichten und zu betreiben, dass sie die Sicherheit der Umgebung nicht beeinträchtigen und nicht schädlich auf denMenschen und die Umwelt einwirken [1]. In der GasHDrLtgV wird davon ausgegangen, dass Errichtung und BetriebdemStandder Technik entsprechen, wenn das entsprechende DVGW-Regelwerk eingehaltenwird: Der dafür notwendige Stand der Technik ist in diesem verankert und das auf dem DVGW-Regelwerk basierende integrale, deterministische Sicherheitskonzept für Gashochdruckleitungen in Deutschland ist betriebsbewährt [2, 3]. Die dementsprechend verlegten Leitungen sind damit technisch sicher, müssen aber weiterhin vor Einwirkungen von außen (wie etwa bei Bauarbeiten durch Dritte, land- und forstwirtschaftliche Geräte oder Bodenbewegungen) geschützt werden. Um diese Sicherheit zu erreichen, setzt das DVGW-Regelwerk imWesentlichen auf zwei Mechanismen [3]: die hohe technische Sicherheitsausstattung der Gashochdruckleitungen sowie den Schutz der Leitungen vor äußeren Einwirkungen. Vorgaben Ein wesentlicher Bestandteil des Sicherheitskonzeptes für Gashochdruckleitungen ist die Verlegung der Gasleitung im Schutzstreifen. Der GasHDrLtgV zufolge sind Gashochdruckleitungen gegen äußere Einwirkungen zu schützen und zur Sicherung ihres Bestandes und ihres Betriebes in einemSchutzstreifen zu verlegen. Dabei muss gesichert sein, dass die Leitungen durch die im Schutzstreifen zulässige Nutzung nicht gefährdet werden [1]. Der Schutzstreifen, in dem der Leitungsbetreiber das Recht hat, Aktivitäten zu kontrollieren und zu beeinflussen, hat nach DIN EN 1594 die Aufgabe, die Leitungsanlage vor Einwirkungen Unbefugter zu schützen [4]. Diese Anforderungen werden für Gashochdruckleitungen aus Stahlrohren für einen Auslegungsdruck von mehr als 16 bar im DVGW-Arbeitsblatt G 463 [5] detailliert und in der aktuellen Ausgabe des Regelwerksweiter konkretisiert. Hiernachmuss der Netzbetreiber die Breite des Schutzstreifens in Abhängigkeit vomLeitungsdurchmesser soVeränderte Schutzstreifenbreiten für Gashochdruckleitungen nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 463 Unterirdisch verlegte Gashochdruckleitungen müssen vor äußeren Einflüssen (wie z. B. Bauarbeiten durch unbefugte Dritte, land- und forstwirtschaftliche Geräte oder Bodenbewegungen) geschützt werden, um einen sicheren und zuverlässigen Betrieb zu gewährleisten. Hierzu tragen wesentlich die Schutzstreifen bei, in denen die betreffenden Gasleitungen verlegt werden: Sie haben die Aufgabe, die Leitungsanlage vor Einwirkungen Unbefugter zu schützen. Vor dem Hintergrund, dass die bisherigen Bandbreiten-Angaben im aktuellen DVGW-Arbeitsblatt G 463 durch klare Vorgaben ersetzt wurden, beschreibt der vorliegende Fachbeitrag alle für die Praxis relevanten Änderungen. von: Maik Bäcker (EWE NETZ GmbH), Andre Graßmann, Dr. Michael Steiner (beide: Open Grid Europe GmbH) & Jörn Mehlitz (DVGW e. V.) Nennweite Schutzstreifenbreite ≤ DN 150 4 m > DN 150 ≤ DN 300 6 m > DN 300 ≤ DN 500 8 m > DN 500 ≤ DN 1200 10 m > DN 1200 ≤ DN 1400 12 m Tabelle 1: Übersicht über die Mindestschutzstreifenbreite nach [5] Quelle: DVGW 16 energie | wasser-praxis 03/2022

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