DVGW energie | wasser-praxis, Ausgabe 03/2022

den Einsatz und die Förderung grünen Wasserstoffs zu schaffen. Dessen Einsatz im Transportsektor regelt die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED-II) [2]. Absehbar ist, dass diese Richtlinie künftig auch auf die Elektrizitäts- und Wärmeerzeugung sowie auf die Stahl- und Chemiebranche ausgeweitet wird. Die EUöffnetmit der RED II-Richtlinie im Verkehrssektor einen vielversprechenden Markt für grünen Wasserstoff: Sogenannte Renewable Fuels of Non-Biological Origin (RFNBO), also Kraftstoffe, die aus erneuerbarem Strom nicht biogenen Ursprungs hergestellt werden, dürfen auf die Kraftstoffquote zur Erfüllung der Mindestziele an erneuerbaren Kraftstoffen angerechnet werden. Für den Verkehrssektor, der als einziger Sektor seinen Treibhausgasausstoß in den vergangenen Jahrzehnten nicht reduzieren konnte, ist das ein wichtiger erster Schritt in Richtung Klimaschutz. Dass es sich hier um einen vielversprechendenMarkt handelt, belegen auch unzählige Anfragen bei TÜV SÜD. Diese kommen vor allem aus Südamerika und dem Mittleren Osten und betreffen vor allem Definitionen und Zertifizierungsanforderungen von grünem Wasserstoff. Bei diesen Regionen handelt es sich um Gebiete mit einem hohen Potenzial für die Erzeugung und den Einsatz erneuerbarer Energien. Nicht nur Deutschland, sondern viele Länder der Erde bringen sich also derzeit in Startposition, um grünen Wasserstoff zu erzeugen. Bei der entsprechenden Nachweisführung wird zwischen zwei grundsätzlichen Systemen unterschieden – dem Book-&-Claim-Ansatz mit CertifHy und der Massenbilanzierung von GreenHydrogen. Book-&-Claim-Ansatz mit CertifHy Seit dem Jahr 2014 gibt es das CertifHyProjekt [3], einKonsortiumaus Technologie-, Politik- und Rechtsexperten, demauchTÜVSÜDangehört. Geführt wird es vom Unternehmen HINICIO. Mit den Herkunftsnachweisen sollen dieVerbrauchertransparenzerhöhtund Anreize für die Erzeugung vonnachhaltigem Wasserstoff geschaffen werden. Die Herkunftsnachweise werden nach demBook-&-Claim-Prinzip vertrieben (also unabhängig von der physischen Lieferung desWasserstoffs) undberücksichtigennur Emissionen aus der Erzeugung. Mit dem Kauf und der Entwertung dieses Herkunftsnachweises belegt ein Endkunde, dass er die ErzeugunggrünenWasserstoffs gefördert hat. CertifHy unterscheidet zwischen grünemund CO2-armemWasserstoff: CertifHy Green Hydrogen zertifiziert Wasserstoff, der mittels Biomasse, Wasser- und Windkraft oder Solarenergie hergestelltwurde.BeiCertifHyLowCarbon Hydrogen wiederum dürfen auch konventionelle, aber emissionsarme Energien sowie die CO2-Abscheidung und -Endlagerung (CCS) zum Einsatz kommen. Der Emissionsgrenzwert für nachhaltig erzeugten Wasserstoff liegt bei 36,4 g CO2-Äquivalent pro Megajoule (CO2eq/MJ H2). In der Weiterentwicklung von CertifHy ist vorgesehen, ein Zertifizierungssystem für RFNBO gemäß EU-Richtlinie einzuführen. Massenbilanziert mit GreenHydrogen Auch mit der GreenHydrogen-Zertifizierung nachdemTÜV SÜD-Standard CMS 70 [4] weisen Wasserstofferzeuger und -händler die umweltschonende Herkunft ihres Produkt s nach – allerdings nur, wenn das Die verschiedenen Systeme der Nachweisführung Book & Claim • festgelegte Menge grünen Wasserstoffs pro Herkunftsnachweis • Erzeugung unterliegt bestimmten Vorgaben • Handel von Wasserstoff und Zertifikat getrennt möglich • Endkundenversorger von konventionellem Wasserstoff kann grünen Herkunftsnachweis des Erzeugers erwerben Massenbilanzielle Lieferung • grüner und konventioneller Wasserstoff werden in der Verteilungskette gemischt • buchhalterische Erfassung des grünen Wasserstoffs bei physischer Lieferung • grüner Wasserstoff ist auf jeder Stufe der Lieferkette rückverfolgbar ohne parallele Infrastruktur INFORMATIONEN Quelle: petrmalinak/shutterstock.com 33 energie | wasser-praxis 03/2022

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