DVGW energie | wasser-praxis, Ausgabe 03/2022

Ausbau und Weiterentwicklung der Infrastruktur Im Dezember des letzten Jahres hat die EUKommissionmit demEntwurf einer Gasmarktrichtlinie ihr Ziel formuliert, die Dekarbonisierung des Gassektors stärker voranzubringen. Mit der Richtlinie soll derMarkteintritt und die Nutzung von erneuerbaren und kohlenstoffarmen Gasen erleichtert werden: So müssen dekarbonisierteGase genausowie EE-Gase eine THG-Mindesteinsparung von70 Prozent gegenüber einem Referenzwert vorweisen können. Der Vorschlag umfasst dabei neue Vorschriften für die Versorgung, den Transport und die Speicherung. Dazu gehört die Verbesserung des Zugangs für erneuerbare und kohlenstoffarme Gase zur Erdgasinfrastruktur und zu den Erdgasmärkten durch Ermäßigung der Ein- und Ausspeisetarife für denNetzanschluss als auch beim grenzüberschreitenden Transfer. Zudem wird der Aufbau einer Wasserstoffnetzinfrastruktur in den Fokus gerückt. Somit werden auch hier die THG-Emissionen stärker forciert, woraus sich zukünftig finanzielle Vorteile für EE-Gase ergebenkönnen. DesWeiterenmüssen Gasversorger zukünftig denAnteil vonGas aus erneuerbaren und kohlenstoffarmen Quellen in ihren Rechnungen, ähnlich wie bereits im Strombereich, angeben. Die Konsultation zu denVorschlägen läuft noch und es sindweitere Änderungen zu erwarten. Nichtsdestotrotz kannman schon jetzt sagen, dass sich auch die Gasmarktrichtlinie an der CO2-Intensität von Energieträgern ausrichten wird. Verkehr Der oben aufgeführte Kostenvergleich lässt den Kraftstoffmarkt für erneuerbare Gase zunächst amattraktivsten erscheinen. Allerdings ist das Absatzvolumen aufgrund der geringen Anzahl an Antrieben mit CNG/LNG oder H2 sehr begrenzt und Erzeugungskapazitäten für EE-Gase müssen ohnehin erst noch ausgebaut werden. Vorgaben gemäß der Clean Vehicle Directive für die Anschaffung von emissionsarmen Fahrzeugen, demFörderprogrammzur Anschaffung emissionsarmer Nutzfahrzeuge und die Mautbefreiung sollen hierbei die Nutzung gas- oder brennstoffzellenbetriebener Nutzfahrzeuge attraktiver machen und Anreize schaffen. Die Clean Vehicle Directive setzt prozentuale Mindestanteile an sauberen bzw. emissionsfreien Fahrzeugen bei der öffentlichen Beschaffung für unterschiedliche Fahrzeugklassen. Darunter befinden sich sowohl Pkw als auch schwere Nutzfahrzeuge wie Busse und Lkw. Anfang August 2021 wurde die Richtlinie rechtswirksam auf Bundesebene im Rahmen des „SaubereFahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes“ überführt. Die Reglung von Flottengrenzwerten für Pkw und leichten Nutzfahrzeuge liegt seit ihrer Novellierung am 1. Januar 2020 bei 95 g CO2/km und greift ab 2025 bzw. 2030. Der Flottengrenzwert wiederumwird durch die EU-Verordnung 2019/631 geregelt. Die Förderung von gasbetriebenen Nutzfahrzeugen wird durchaus immer wieder kritisch gesehen, da – gemessen am Emissionsausstoß amAuspuff – gegenüber Die0,00 100,00 200,00 300,00 400,00 500,00 600,00 700,00 800,00 grüner H ² / synthetisches Methan Biomethan (Nawaro) Biomethan (Bioabfall) Biomethan (Gülle) €/t CO ² Quelle: dena Abb. 1: Bandbreite THG-Vermeidungskosten von EE-Gasen 45 energie | wasser-praxis 03/2022

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