DVGW energie | wasser-praxis, Ausgabe 03/2022

FORTSCHREIBUNG DES REGELWERKS D V G W – T E C H N I S C H E R E G E L N & N O R M E N DVGW-Arbeitsblatt G 493-1 Entwurf Qualifikationskriterien für Planer und Hersteller von Gasanlagen Das DVGW-Arbeitsblatt G 493-1 beinhaltet die personellen und sachlichen Anforderungen an Unternehmen, die Gasanlagen nach den DVGW-Arbeitsblättern G 265-1, G 265-3, G 491 und G 492 planen und/oder fertigen sowie betriebsbereit errichten, und wurde vom Projektkreis „QualifikationsanforderungenanFachunternehmen“ im technischen Komitee „Anlagentechnik“ erarbeitet. Das Arbeitsblatt dient als Grundlage für die Zertifizierung und Vergabe des DVGW-Zertifizierungszeichens für Fachunternehmen, die Gasanlagen im Sinne dieses Arbeitsblattes planen, fertigen und betriebsbereit errichten. Qualität und Sicherheit haben imGasfach schon immer einen sehr hohen Stellenwert; dies ist auch in Zukunft sicherzustellen. Die Zertifizierung von Unternehmen ist dafür eine wichtige Voraussetzung. Grundlage hierfür ist die nun vorliegende sechste Ausgabe dieses Arbeitsblattes. Nur Unternehmen, die den darin enthaltenen Anforderungen genügen, können zertifiziert werden. Die Qualifikationskriterien für die Unternehmen sind im DVGW-Arbeitsblatt G 493-1 festgelegt. Die Aufgabengebiete, über die der jeweils benannte Fachmann insbesondere umfangreiche Kenntnisse nachweisenmuss, werden ausführlicher beschrieben. Durch die ErweiterungdesDVGW-Regelwerks aufWasserstoff undwasserstoffhaltige Gase imSinne der 2. und 5. Gasfamilie nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 260 entstehen neue Anforderungen an die Qualifikation der benannten Fachleute, die nun in die vorliegende Ausgabe dieses Arbeitsblattes aufgenommen wurden. Für Anlagen nach demDVGW-Arbeitsblatt G 265-1 gilt dieses Arbeitsblatt nur für Biogas-Einspeise- und -Rückspeiseanlagen. Die Qualifikationsanforderungen anUnternehmen, die Ein- bzw. Rückspeiseanlagen planen und/ oder fertigen sowie betriebsbereit errichten, schließen die entsprechenden Anforderungen für Gas-Druckregel- und -Messanlagen ein. Weiterhinwurde den konkretisiertenAnforderungen im Bereich der Explosionssicherheit Rechnung getragen. In diesem Zusammenhang wird auch auf vor der Inbetriebnahme der Gasanlage erforderliche Prüfungen im Zuständigkeitsbereich des Betreibers hingewiesen (zur Prüfung befähigte Person). Die zertifizierungsrelevanten allgemeinen Anforderungen sowie die Verfahrensregeln für das Zertifizierungsverfahren sind z. B. in der „Geschäftsordnung für die Zertifizierung Fachunternehmen“ der DVGW CERT GmbH festgelegt und müssen mindestens diesen Anforderungen entsprechen. Das Zertifikat dient zumNachweis der Qualifikation des Unternehmens gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber. ImÜbrigen gilt weiterhin, dass zu den Voraussetzungen einer sicheren Gasversorgungdie technischeinwandfreie Planung und Herstellung von Gasanlagen gehört. Diese Anforderung kann erfüllt werden, wenn mit der Ausführung Firmenbeauftragtwerden, die ein Zertifikat für denGasanlagenbaunach demDVGW-Arbeitsblatt G493-1 erhalten haben. Ausnahmeregelungen sind imAnwendungsbereich dargestellt. Das Arbeitsblatt bzw. die entsprechende Zertifizierung kann zur Präqualifikation im Rahmen der „Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste“ herangezogen werden. Gegenüber dem DVGW-Arbeitsblatt G 493-1:2012-09 wurden einige Änderungen vorgenommen. Die folgende Liste stellt einen Auszug dieser Änderungendar, die vollständige Liste kann dem Entwurf entnommen werden: • Erweiterung des Anwendungsbereiches umAnlagen für die Einspeisung von Wasserstoff nach dem DVGWArbeitsblatt G 265-3, • Aufnahme einer neuen Gruppe 4 – Elektro- und Automatisierungstechnik – zur Einordnung der Unternehmen, • mögliche Einschränkung der ZertifizierungumOdorieranlagenerweitert, • Erweiterung der allgemeinen Voraussetzungen um die Erstellungspflicht von Gefährdungsbeurteilungen, die Klarstellung der fachlichen Weisungen zwischen Prüfern und deren Auftraggebern bzw. Dritten und die Definitiondes Freigabeprozesses bei externer Fertigung von Rohrformstücken, • Aufnahme eines neuen Fachmannes für Elektro- und Automatisierungs58 energie | wasser-praxis 03/2022

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