DVGW energie | wasser-praxis, Ausgabe 03/2022

technik für Unternehmen der Gruppen 1 und 3 sowie einer entsprechenden Gruppe 4 und der zugehörigen Qualifikationsanforderungen, • Aufnahme von weiterem Fachpersonal, • Ergänzung und weitere Detaillierung der Qualifikationsanforderungen der Fachmänner für Planung und Herstellung, • Festlegung möglicher Zusammenführung von Qualifikationen in einer Person, • Möglichkeit der Erweiterung des Aufgabenbereiches des Fachmannes für Planung umdie Tätigkeiten eines Schweißfachingenieurs und eines Fachmannes für Elektro- und Automatisierungstechnik, • Konkretisierung der Anforderungen an einen Schweißfachingenieur hinsichtlichderÜberwachungmehrerer Schweißbetriebsstätten einer Firmengruppe, • Aufnahme gerätetechnischer Ausstattung der Unternehmen sowie Aufnahme von Anforderungen zur Prüfung der Dokumentationder Elektro- und Automatisierungstechnik. Der Entwurf des DVGW-Arbeitsblattes G 493-1 wird in Kürze erscheinen. G Fabian Henseler Gastechnologien und Energiesysteme DVGW-Arbeitsblatt G 607 Entwurf Flüssiggas-Anlagen in Straßenfahrzeugen und Wohnmobilen Der Entwurf des DVGW-Arbeitsblattes G 607„Flüssiggas-Anlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h zu Wohnzwecken; Betrieb und Prüfung“ wurde vom Projektkreis G-PK-2-7-1 „Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen und Booten“ im DVGW/DVFG gemeinsamen technischen Komitee G-TK-2-7 „Flüssiggas“ unter Beteiligung von Vertretern des Deutschen Verbandes für Flüssiggas (DVFG), des Zentralverbandes Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZfK), den technischen Überwachungsstellen, Bauteil- undGeräteherstellern, Berufsgenossenschaften und des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) erarbeitet. Er dient als Grundlage für Prüfung, Betrieb und Instandhaltung von Flüssiggasanlagen mit einem Höchstverbrauch von bis zu 1,5 kg/h in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zuWohnzwecken in anderen Straßenfahrzeugen, die entsprechend der europäischen DIN EN 1949 „Festlegungen für die Installation von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zuWohnzwecken in anderen Fahrzeugen“ errichtet/installiert wurden. Des Weiteren gilt der Arbeitsblatt-Entwurf auch für Prüfung, Betrieb und Instandhaltung von Mobilheimen mit einem Höchstverbrauch von bis zu 1,5 kg/h, die nach DIN EN 1949 installiert worden sind. Mit der Fortschreibung der Technischen Regeln für Flüssiggas (TRF 2021) und der europäischen DIN EN 1949 ergibt sich die Notwendigkeit, das DVGW-Arbeitsblatt G 607 an den aktuellen Stand der Technik anzupassen. Darüber hinaus wurde die Überarbeitung notwendig, um die Regelungen der G 607 an den aktuellen Gesetzesrahmen (wie z. B. die UN-ECE-Regelungen, die EU-Explosionsschutzrichtlinie und die Druckgeräterichtlinie) anpassen zu können. Flüssiggasanlagen in Mobilheimen mit einemHöchstverbrauch vonmehr als 1,5 kg/h und in Wohneinheiten, die nur zur vorübergehenden und jahreszeitlichen Nutzung bestimmt sind (z. B. Jagd- und Forsthütten, feste Wohnwagenvorbauten usw.), müssen nach der DVFG-TRF 2021 installiert, betrieben und geprüft werden. Gegenüber der Fassung des DVGW-Arbeitsblattes G 607 aus dem Jahr 2012 ergaben sich u. a. folgende Änderungen: • generelle Überarbeitung des Arbeitsblattes und Anpassung sowie Aktualisierung der Verweise und Begriffe, • Aufnahme und Anpassung an neue gesetzliche Regelungen wie z. B. die UN-ECE-Regelungen, die EU-ExSchutz-Richtlinie und die Druckgeräterichtlinie, • Präzisierung des Abschnitts „grundsätzliche Betriebsanforderungen“, • Präzisierung des Abschnitts „Versorgungsanlagen“, • Beschreibung von Anforderungen an elektrische Ausrüstungen in Flüssiggasflaschen/Flüssiggastank-Aufstellräumen, • InstallationundAnschluss vonmehreren Flüssiggastanks, • neuer Abschnitt „Bauteile“, „Geräteanschluss“, • neuer Abschnitt „Potentialausgleich von Rohrleitungen“, • neue Abschnitte: „Rohrverbinder, Dichtungen, Absperreinrichtungen und Lecksucheinrichtung“, • Ergänzung um die neue Gasgerätevariante „Verbrennungstoiletten“, • Anpassung der Prüf- und Betriebsanforderungen an die aktuelle Ausgabe der DIN EN 1949, • neuer informativer Anhang E „Inhalte Prüfbescheinigung“, • neuer informativer Anhang F: Herstellerbescheinigung nach DIN EN 1949 mit einer integrierten Erstprüfung nach G 607. Die Einspruchsfrist endet am15. April 2022. G Aida Buco-Smajic Gastechnologien und Energiesysteme 59 energie | wasser-praxis 03/2022

RkJQdWJsaXNoZXIy ODQwNjM=