DVGW energie | wasser-praxis, Ausgabe 03/2022

Die Trinkwasserbrunnen können entweder an die Leitungen der öffentlichenWasserversorgung oder an eine in der Nähe befindliche TrinkwasserInstallation angeschlossen sein. Sie befinden sich jedoch immer öffentlich zugänglich imAußenbereich (d. h. außerhalb geschlossener Räume oder Gebäude) an öffentlichen Orten. Die in diesemMerkblatt beschriebenenTrinkwasserbrunnenhabenkeineKühl- oder Karbonisierungsfunktion. Die Trinkwasserbrunnen stellen der Öffentlichkeit Trinkwasser zur Verfügung und unterliegen damit der Trinkwasserverordnungund somit derÜberwachung durch das zuständige Gesundheitsamt. Für die Überwachung der Trinkwasserbrunnen durch die Gesundheitsämter wurde von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) Kleinanlagen ein Leitfaden „Empfehlungen zur Überwachung von Trinkwasserbrunnen“ erarbeitet. Von den Trinkwasserbrunnen gemäß dem DVGW-Merkblatt W 274 abzugrenzen sind • Trinkwasserentnahmestellen im Inneren von Gebäuden, diese können ggf. auch baulich besonders gestaltet sein. Für sie gelten die Anforderungen, die an die TrinkwasserInstallation gestellt werden. • Installationsgebundene Wasserspender, die an die Trinkwasser-Installation in Gebäuden angeschlossen sind und das abzugebende Wasser kühlen und ggf. gleichzeitig mit Kohlendioxid versetzen können. Installationsgebundene Wasserspender werden im DVGW-Arbeitsblatt W 516 geregelt. • Brunnen, die derWassergewinnung dienenund aus denenRohwasser der Ressource entnommenwird,welches entweder unmittelbar zu Trinkwasser aufbereitet oder ohne Aufbereitung als Trinkwasser verteilt wird. Diese werden in gesonderten Regelwerken behandelt. Für diese genannten Fälle gilt das DVGW-Merkblatt W274 nicht. G Dr. Karin Gerhardy Wasserversorgung DVGW-Merkblatt W 551-5 Hygiene in der Trinkwasser-Installation – Teil 5: Risikobewertung des stagnierenden Wassers in bestimmten Feuerlösch- und Brandschutzanlagen Das neue DVGW-Merkblatt W 551-5 wurde imRahmen eines sich über den Zeitraum von zwei Jahren erstreckenden Fachgespräches erarbeitet, an dem u. a. Expertinnen und Experten des DIN-DVGW-Gemeinschaftsarbeitsausschusses NA 119-07-07 AA „Trinkwasser-Installation“ und des Technischen KomiteesW-TK-3-7 „Hygiene in der Trinkwasser-Installation“ beteiligt waren. Das Merkblatt ist die Grundlage für eine Risikobewertung von mit Trinkwasser befüllten Feuerlösch- und Brandschutzanlagen, die unmittelbar an die Trinkwasser-Installation angeschlossen werden und in denen das Füllwasser stagniert. DasMerkblatt gilt für eine Risikobewertung folgender Feuerlösch- und Brandschutzanlagen einschließlich Löschwasserübergabestellen (LWÜ): • Wandhydrantenanlagen nach DIN 14462, • Feuerlösch- und Brandschutzanlagen mit offenen Düsen (z. B. Sprühwasserlöschanlagen), • Wasserlöschanlagen mit geschlossenen Düsen (z. B. Sprinkleranlagen); bei denFeuerlösch- undBrandschutzanlagen mit offenen Düsen gilt die Risikobewertung nur für denhermetisch dichten Teil dieser Anlagen. Bereits imBestand unmittelbar an die Trinkwasser-Installation angeschlossene Feuerlösch- und Brandschutzanlagen, welche die im DVGW-Merkblatt W 551-5 aufgestellten Anforderungen einhalten, können ebenfalls nach der dort beschriebenen Systematik bewertet und betrieben werden. Wichtig dabei ist die Feststellung, dass Feuerlösch- und Brandschutzanlagen, die ohne Sicherungseinrichtungen an die Trinkwasser-Installation angeschlossen sind, nicht den Vorgaben der Trinkwasserverordnung entsprechen und mit einer Sicherungseinrichtung ausgestattet werden müssen. Auf der Grundlage eines risikobasierten Bewertungsansatzes für die Beurteilung von potenziellen Gefährdungen durch an die Trinkwasser-Installation angeschlossene Feuerlösch- und Brandschutzanlagen beschreibt das Merkblatt Bedingungen, unter denen bestimmte Feuerlösch- und Brandschutzanlagen mit einer anderen Sicherungseinrichtung als dem freien Auslauf (DINEN1717, Gruppe und Typ AA oder AB) an die Trinkwasser-Installation angeschlossen werden dürfen. DasMerkblatt berücksichtigt dabei insbesondere die Bedingungen, die Einfluss auf das Gefährdungspotenzial 61 energie | wasser-praxis 03/2022

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