DVGW energie | wasser-praxis, Ausgabe 8/2022

Die Gas-Transport und -Verteilnetze gelten dann als technisch sicher, wenn sie frei von unvertretbaren Risiken für Personen, anderen Lebewesen, Umwelt, Objekten und die öffentliche Sicherheit betrieben werden. Dies schließt den bestimmungsgemäßen Gebrauch wie die Beherrschung von Störungen über die gesamte Nutzungsdauer ein. Risiko ist dabei die quantitative und qualitative Charakterisierung eines Schadens bezüglich derMöglichkeit seines Eintreffens und der Tragweite der Schadenswirkung [2]. Laut dem DVGW-Merkblatt G 221 wird unter dem Betrieb der Gasinfrastruktur der bestimmungsgemäße und technisch sichere Gebrauch der Gasinfrastruktur über die gesamte Nutzungsdauer verstanden [3]. Damit verbundene Tätigkeiten können u. a. Bedienen, Steuern, Regeln, Ändern oder Dokumentieren des Gasnetzes und seiner Objekte sein. Zusammen mit der Instandhaltung stellt der Betrieb den Kern der operativen Ebene des Gasnetzbetreibers dar. Instandhaltung sind alle Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes und zur Bewahrung und Wiederherstellung des SollZustandes des gesamten Gasnetzes und seiner Elemente. Maßnahmen hierfür sind die Überwachung, Funktionsprüfung, Wartung, Instandsetzung und Außerbetriebnahme. Anforderungen an den Betrieb und die Instandhaltung werden gemäß dem Anwendungsbereich des jeweiligen DVGW-Regelwerkes, den Betriebsanweisungen des Betreibers und/oder Herstellerempfehlungen für Objekte des Gasnetzes und ihrer Bauteile festgelegt. Der bestimmungsgemäße Gebrauch der Gasnetze ist für Erdgas betriebsbewährt und bildet den Stand der Technik ab. Für Wasserstoff wird der Betrieb zurzeit in diversen Feldversuchen erprobt und als Anforderung im DVGWRegelwerk spezifiziert. Die Vorgabe „Freiheit von unvertretbaren Risiken“ für die Gasnetze ist dann erfüllt, wenn sicherheitsrelevante Qualitätsmerkmale der Gasnetze und deren Bestandteile diesen Vorgaben entsprechen [2, 4]. Neben den oben erwähnten Merkmalen • sicherheitsgerichtete Gestaltung, • Gewährleistung der bestimmungsgemäßen Funktion und • Gewährleistung der technischen Betriebssicherheit über die gesamte Nutzungsdauer gehören hierzu u. a. folgende Sachverhalte: • regelwerkskonforme Auslegung • Prüfungen zur Inbetriebnahme, wiederkehrende Prüfungen und laufende Überwachung • Bauteilzuverlässigkeit • Arbeits- und Umweltschutz • Betriebskonzepte zum sicheren Betrieb (bestimmungsgemäßer Gebrauch, Stilllegung und Rückbau) • Instandhaltung (Inspektion, Wartung, Funktionskontrolle, Instandsetzung) • Schutzziele • Schutzmaßnahmen (wie z. B. Sicherheitseinrichtungen zur Vermeidung unzulässiger Drucküberschreitungen, Explosionsschutz) und Energieanlagen sind so zu betreiben, dass ihre technische Sicherheit und ihre Zuverlässigkeit gewährleistet sind. Technisch gesprochen ist dies die sicherheitsgerichtete Gestaltung, die Gewährleistung der bestimmungsgemäßen Funktion und der technischen Betriebssicherheit über die gesamte Nutzungsdauer der Energieanlagen. Im Gasfach gehören zu den Energieanlagen Einrichtungen zur Erzeugung, Speicherung, Transport und Verteilung oder Abgabe von Gas bis einschließlich der letzten Absperreinrichtungen vor den Gasverbrauchsanlagen. Dies gilt für alle Brenngase nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 260, also für Erdgase, wasserstoffhaltige methanreiche Gase und auch für Wasserstoff [1]. In diesem Fachaufsatz wird die Gewährleistung der technischen Sicherheit und Zuverlässigkeit von Wasserstoffnetzen durch die Anwendung von Regelwerken diskutiert. von: Dr. Klaus Steiner (Erdgas & Verwandtes) Technische Sicherheit und Regelwerk in Wasserstoffnetzen 46 energie | wasser-praxis 08/2022 T E C H N I K

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