ewp_042022

EinGroßteil der deutschenWasserwerke würde nur geringen Sicherheitsstandards unterliegen – so berichtete eine großeWirtschaftszeitung Ende September 2020. Sie bezog sich auf einen Bericht des Bundesinnenministeriums, nach dem von den insgesamt 5.748 Wasserversorgern in Deutschland nur 47 als sogenannte kritische Infrastruktur gelten, weil sie den Schwellenwert von 22 Mio. Kubikmetern verteilter Wassermenge pro Tag überschreiten [1]. Auf dieseWeise entstand der Eindruck, dass nur 0,8 Prozent der deutschen Wasserversorger geschützt sindund alle anderen diese Aufgabe sträflich vernachlässigen. In der Folge entbrannte ein regelrechter Shitstorm, vor allem in den sozialen Medien. Bekanntlich ist eine gute Kommunikation keine Stärke der Berliner Ministerialbürokratie und Nachrichten verbreiten sich im Netz meistens ungeprüft. Der genannte Schwellenwert steht in der KRITIS-Verordnung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik und legt damit nur fest, für welche KRITIS-Betreiber gesetzliche Anforderungen in Bezug auf die IT-Sicherheit der IT-Infrastruktur vorgegeben werden. Der Bevölkerungsschutz reicht aber über den eng gesetzten Rahmen des IT-Sicherheitsgesetzes weit hinaus. Notfallsysteme in der Gefahrenabwehr, dem Bevölkerungsschutz Die Versorgung mit Trinkwasser ist für die Bevölkerung lebensnotwendig und von zentraler Bedeutung, sodass die entsprechenden Anlagen und Einrichtungen der Wasserversorgungsunternehmen in Deutschland zur sogenannten kritischen Infrastruktur zählen. In den letzten Jahren ist zu beobachten gewesen, dass sich neben physischen Bedrohungen insbesondere die Gefährungslage durch Cyberangriffe stetig verschärft hat. Der Fachbeitrag erläutert in diesem Zusammenhang konkrete Schutzmaßnahmen für die Wasserwirtschaft und geht auf verschiedene Sicherheitsindikatoren ein. von: Manfred Godek (Monheim) KRITIS oder nicht? Was für eine Frage! Quelle: VPales/shutterstock.com 44 energie | wasser-praxis 04/2022 O R G A N I S A T I O N & M A N A G E M E N T

RkJQdWJsaXNoZXIy ODQwNjM=