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D V G W – T E C H N I S C H E R E G E L N & N O R M E N DVGW-Information GAS/WASSER Nr. 20 Umsetzung der Homogenbereiche nach DIN 18300 im Erdbau für die Vergabe und Abwicklung von Bauaufträgen im Leitungstiefbau – Anwendungsbeispiel Bei Tiefbauarbeiten für Versorgungsleitungen wird – wie bei anderen Erdarbeiten auch – bei der Ausschreibung der Arbeiten im Regelfall auf die Begrifflichkeiten der VOB/C, ATV DIN 18300 „Erdarbeiten“ und die darin enthaltenen Bodenklassen zurückgegriffen. Dies trifft auch auf Unternehmen zu, die dem öffentlichen Bereich nicht angehören und denen dadurch die Anwendung der VOB freisteht. Mit der Überarbeitung der DIN 18300 ab dem Jahr 2015 (nachfolgend als „neue DIN 18300“ bezeichnet) wurden die eindeutig definierten Bodenklassen durch flexibel zu definierende Homogenbereiche ersetzt. Für Einzel- und Jahresausschreibungen, insbesondere bei kleineren Erdbaumaßnahmen bei Netzbetreibern und Versorgungsunternehmen, zeigt die DVGW-Information GAS/WASSER Nr. 20 ein Anwendungsbeispiel zum Umgang mit den Homogenbereichen der neuen Norm auf. Nach der neuen DIN 18300 ist ein Homogenbereich ein begrenzter Bereich, der aus einzelnen oder mehreren Boden- oder Felsschichten bestehen kann. Der Homogenbereich weist für die einsetzbaren Erdbaugeräte vergleichbare Eigenschaften vor dem Lösen auf. Als praktische Hilfestellung für Ausschreibungen insbesondere kleinerer Erdbaumaßnahmen zeigt die DVGWInformation GAS/WASSER Nr. 20 ein Anwendungsbeispiel, wie mit den Homogenbereichen der neuen Norm umgegangen werden kann. Weitere Informationen zu dem Thema „Homogenbereiche“ sind in dem Fachbeitrag „Leistungsbeschreibung der Baugrundverhältnisse durch Angabe von HomogenbereichennachATVDIN18300beim Leitungstiefbau“ inder Ausgabe 01/2016 dieser Fachzeitschrift ab S. 50 zu finden. G Tonish Pattima Gastechnologien und Energiesysteme Aufruf zur aktiven Mitarbeit Erstellung einer technischen Regel des DVGW und der AfK zur Annäherung von Gleichstrom-Übertragungsanlagen und Rohrleitungen Im Zusammenhang mit der Energiewende ist u. a. geplant, dass die überwiegend inNorddeutschland perWindkraft erzeugte elektrische Energie inden Südender Bundesrepublik transportiert werden soll. Vor diesem Hintergrund werden Übertragungsnetzbetreiber, Gasnetzbetreiber und Wasserversorger zunehmendmit derGestaltungundder Beeinflussung von Annäherungen an teilweise unterirdische, mehrstrangige Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsanlagen (HGÜ) und Rohrleitungen konfrontiert. Um rechtssicheres Handeln entsprechend der Vermutungsregel auf das DVGW-Regelwerk nach dem Energiewirtschaftsgesetz, der Gashochdruckleitungsverordnung und der Trinkwasserverordnung zu ermöglichen, hat der DVGW zur Erarbeitung einer techni- • Einführung von Anforderungen an ortsfeste, flexibleLaboreinrichtungen inklusive Leckageprüfeinrichtung • Ergänzung an Anforderungen an ortsbewegliche flexible Laboreinrichtungen • Neustrukturierung des Abschnitts 7 „Zusätzliche Absperreinrichtungen, Sicherheitseinrichtungen und Bedienteile“ • Ergänzung von Anforderungen an Lehrer-Vorbereitungsraum und Durchreichabzüge • Präzisierung der Anforderungen an Laboratorien mit zweifelsfrei einsehbaren Entnahmestellen • Ergänzung von Anforderungen an Betrieb und Instandhaltung • Aufnahme neuer schematischer AusführungsbeispieleinAnhangA (Abb.3) • AufnahmevonBeachtungshinweisen für die Planung, Erstellung, Änderung, Instandhaltung und den Betrieb von Gasinstallationen in Laboratorien oder Unterrichtsräumen für Erdgas-Wasserstoff-Gemische bzw. reinenWasserstoff in Anhang B G Kai-Uwe Schuhmann Gastechnologien und Energiesysteme 66 energie | wasser-praxis 04/2022

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