ewp_042022

schen Regel einen Projektkreis einberufen. Diesem spartenübergreifenden Projektkreis gehören bereits die interessierten Kreise aus der Öl- und Gaswirtschaft, derWasserversorgung sowie der chemischen Industrie an, und er setzt sich aus Expertinnen und Experten folgender Gremien zusammen: • DVGWtechnisches KomiteeG-TK-1-1 „Gastransportleitungen“ • DVGWtechnischesKomitee G-TK-1-13 „Gasverteilung“ • DVGWtechnischesKomiteeG-TK-1-10 „Außenkorrosion“ • DIN/DVGW-Ausschuss NA 032-02-09 AA „Außenkorrosion“ • DIN/DVGW-Ausschuss NA 119-07-05 AA „Wassertransport und -verteilung“ • Arbeitsgemeinschaft für Korrosionsfragen AfK imDVGW • Klärungsstelle der AfK imDVGW Der DVGW wird mit der Erarbeitung und Anpassung seines technischen Regelwerks gemeinsammit demDINund der AfK sicherstellen, dass für alle Beteiligten im Konsensverfahren eine allgemein anerkannte Regel der Technik, welche dem Stand der Technik gerecht werden soll, entsteht. Damit wird gewährleistet, dass entsprechend der Vermutungsregel auf dasDVGW-Regelwerk in den jeweiligen Verordnungen und Gesetzten rechtssicheres Handeln ermöglicht wird. Nur so werden Streitigkeiten vermieden und ein Einberufen der AfK-Klärungsstelle überflüssig. Ziel ist es, für alle denkbaren Beeinflussungsmöglichkeiten auf die Rohrleitungen der Gas- und Trinkwasserversorgung und auf Rohrleitungen weiterer Branchen (Öl, chemische Industrie) einfache allgemeingültige Abhilfemaßnahmen zu vereinbaren. Insbesondere liegt im Fokus, validierbare Mindestabstände so festzulegen, dass relevante Beeinflussungen (elektromagnetische, thermische, hygienische und konstruktive Beeinflussungen) bereits damit vermieden werden. Neben der möglichen elektromagnetischen Kopplung ist die thermische Auswirkung auf benachbarte Energie-/Wasserrohrleitungen in Bezug auf Werkstoffalterung, Umhüllungseigenschaften und Erhöhung der Mediumtemperatur in den Rohrleitungen zu betrachten. Darüber hinaus sind weitergehende Folgen für die langfristige Instandhaltungder jeweiligen Infrastrukturenund für die Sicherheit der jeweils vor Ort tätigen Personen zu bedenken, sodass ein wechselseitiges Interesse daran besteht, dauerhaft tolerierbare Verhältnisse für alle Beteiligten zu erzielen, einschließlich wege- und vertragsrechtlicher Aspekte. Die möglichen Beeinflussungen hängen von den individuellenUmständen ab, insbesondere von Arbeits- und Schutzstreifenbreiten, Abständen im Bereich der Kreuzung bzw. Parallelführung, Leitungsgrößen- undDurchflussverhältnissen, Werkstoff- und Umhüllungseigenschaften, Bodenarten und Grundwasserständen, Außen- und Bodentemperaturen sowie jahreszeitlichen Schwankungen. Das neben der offenen Bauweise typischerweise eingesetzte grabenlose Spülbohrverfahren (HDD) bedingt zusätzliche Ungenauigkeiten und Unwägbarkeiten der horizontalen und vertikalen Trassenführung, einschließlich des Verbleibs von Spülmaterial (Abfluss, Ausbläser). Die DVGW-Arbeitsblätter G462, G463, G 472, GW 22 (AfK Nr. 3) und W 400-1 enthalten die für die Festlegung von Abständen allgemein erforderliche Kriterien (siehe hierzu auch DVGW-InformationGAS/WASSERNr. 21). Allerdings reichen die aus diesen Kriterien abgeleiteten Mindestabstände für die von HGÜ-Anlagen ausgehenden elektromagnetischen, thermischen und konstruktiven Beeinflussungen nicht aus. Nach jetzigem Kenntnisstand werden HGÜ-Trassenkreuzungen in einigen Fällen grabenlos mit einer Überdeckungshöhe von ca. 5moder inoffener Bauweise ausgeführt. Damit ergäben sich Abstände von ca. 3 m zwischen HGÜ-Trasse und Rohrleitung; geringereAbstände kommenebenfalls vor.Wie in anderen Fällen auch, können individuelle ingenieurmäßige Abschätzungen und ggf. kompensierende Schutzmaßnahmen erforderlich werden. Inder Klärungsstelle für Beeinflussungsfragen der Arbeitsgemeinschaft der Korrosionsfragen (AfK-Klärungsstelle) im DVGW hat man sich zudem darauf geeinigt, dass sämtliche Aufwendungen undKostendasjenigeUnternehmen zu tragen hat, dessen Anlage zu einem späterenZeitpunkt errichtet wird. Dies umfasst dieKosten für die erstmalige Errichtung, für konkrete Schutzmaßnahmen, für künftige Aufwendungen im laufenden Betrieb und für die lebenslange Instandhaltung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung und ggf. Betreiberrisikendurch z. B. Änderungendes Standes der Technik) sowie die ggf. zyklisch erforderliche Erneuerung. Die betroffenen Unternehmen können sich darauf verständigen, imRahmen der Kostenerstattung die künftigen Aufwendungen der jeweiligen Anlagen und der Schutzmaßnahmen durch eine einmalige Kostenpauschale auszugleichen. Andere Möglichkeiten der Kostenerstattung können individuell vereinbart werden. Als Ansprechpartner imDVGWund in der AfK-Klärungsstelle steht Ihnen Peter Frenz (Tel.: 0228 9188-654, E-Mail: peter.frenz@dvgw.de) gerne zur Verfügung! G Peter Frenz Wasserversorgung wewewe punktwe vaugewe punktdee Besuchen Sie doch mal unsere Homepage: www.wvgw.de 67 energie | wasser-praxis 04/2022

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