DVGW energie | wasser-praxis, Ausgabe 9/2022

abstrom, Leakageverlust, Grundwasserentnahmen) sowie ggf. die Vorrats- bzw. Speicheränderung für ein Betrachtungsgebiet zu einem Zeitpunkt bzw. innerhalb einer Zeitspanne mengenmäßig erfasst. Während sich die meisten Bilanzkomponenten gut bestimmen lassen, wird der Uferfiltratzustrom meist als Restglied der Grundwasserbilanz ermittelt. Tabelle 1 zeigt beispielhaft eine für den Entnahmeschwerpunkt Süd (Abb. 2) zum Zeitpunkt 2019 aufgestellte Grundwasserbilanz (Fördermenge ca. 44 Mio. m³/a). Die Grundwasserneubildung wurde unter Heranziehung flächendifferenzierter, langjähriger mittlerer Grundwasserneubildungsraten nach mGROWA [2] und Berücksichtigung des Jahresfaktors der Grundwasserneubildung für das Wasserwirtschaftsjahr 2019 [3] berechnet. Die Speicheränderung wurde anhand von Grundwasserstandsveränderungen zum Vorjahr und unter Berücksichtigung des nutzbaren Porenvolumens des Aquifers ermittelt. Der Uferfiltratanteil macht dabei, bezogen auf die Fördermenge des Entnahmeschwerpunktes, einen Anteil von rund 90 Prozent aus. Nachhaltigkeit der Uferfiltratgewinnung Um die nachhaltige und damit dauerhaft mögliche Gewinnung von Uferfiltrat sicherzustellen, müssen natürliche Limitierungen der Fördermengen beachtet werden. Bei einer zu umfassenden Sohlbelastung eines Vorfluters infolge dauerhaft zu großer Uferfiltratentnahmen kann Abb. 2: Lage der linksrheinischen Entnahmeschwerpunkte Nord, Mitte und Süd mit Lage der Rheinpegel Quelle: Erftverband Bilanzkomponente [Mio. m³/a] Grundwasserneubildung 4,4 6,2 Zustrom/Randüberstrom 1,8 Uferfiltrat 39,8 Summe Zuflüsse 46,0 Fördermenge Entnahmeschwerpunkt 44,4 Fördermenge Entnahmen Dritter 0,6 Abstrom in tiefere Stockwerke 0,6 Summe Abflüsse 45,6 Speicheränderung 0,4 Tabelle 1: Grundwasserbilanz für eine Entnahme im Bereich des Entnahmeschwerpunktes Süd, Wasserwirtschaftsjahr 2019 Quelle: Erftverband 24 energie | wasser-praxis 09/2022 T E C H N I K

RkJQdWJsaXNoZXIy ODQwNjM=