DVGW energie | wasser-praxis, Ausgabe 5/2022

stimmtes Element des Wasserversorgungssystems aus (z. B. Brunnen, Pumpstationen oder Speicherbehälter). Der Fragebogen (Abb. 2) besteht aus früheren DT-Fragen zum technischen Zustand der Infrastruktur und zu implementierten Maßnahmen zur Risikobeherrschung sowie aus nachträglich ergänzten Fragen, die die meisten potenziellen Gefährdungen in einem Wasserversorgungssystem abdecken. Wenn die Antwort eines Benutzers erkennenlässt, dass eineMaßnahmenoch nicht umgesetzt wurde oder der technische Zustand der Infrastruktur unzureichend ist, ergibt sich daraus eine potenzielleGefährdung für dieWasserqualität und/oder -quantität. In der Folge müssen die Gefährdung und das damit verbundene Ereignis hinsichtlich ihres Risikos bewertet werden (Abb. 3). Zur Beherrschung des Risikos muss der BenutzerMaßnahmenmit Verantwortlichkeiten und Fristen festlegen. Jede Maßnahme – mit Ausnahme derjenigen, die von einem Benutzer hinzugefügt werden – hat in LuxWSP eine eigene Priorität, die vordefiniert ist. Maßnahmen der ersten Priorität sind obligatorischundmüssen sofort umgesetzt werden. Maßnahmen der zweiten Priorität sind zwar ebenfalls obligatorisch, haben aber eine längere Umsetzungsfrist. UndMaßnahmen der dritten Priorität sind freiwillig, werden aber empfohlen, um die Versorgungssicherheit weiter zu erhöhen. Alle definierten Maßnahmen zusammengenommen ergeben einen spezifischen Verbesserungs- und Modernisierungsplan. LuxRAP (RAP = risikobasierte Anpassung der Probennahmeplanung) LuxRAP wird seit diesem Jahr genutzt, um die Überwachung der Trinkwasserqualität zu verbessern. Das Tool bietet jedemWasserversorger dieMöglichkeit, Überwachungsprogramme gemäß Artikel 13 der EU-Trinkwasserrichtlinie aufzustellen. Über eine Schnittstelle zu einer analytischenDatenbank (WISKI) können die Daten vonWasserqualitätsproben importiert werden. Die Software prüft dann automatisch, ob die geforderte Mindestanzahl an Proben genommen und die Parameterwerte eingehalten wurden. Zukünftig wird den Wasserversorgern darüber hinaus die Möglichkeit geboten, ihre Überwachungsprogramme in LuxRAP hinsichtlich der Probenahmehäufigkeit auf Basis einer Risikobewertung (Anhang II Teil CEU-Trinkwasserrichtlinie) anzupassen. Die Anpassung bedarf der Genehmigung durch die AGE. LuxNC (NC = non compliance) Ebenfalls seit diesem Jahr wird LuxNC eingesetzt, um einen transparenten digitalen Prozess imFalle der Nichteinhaltung der Parameterwerte (Artikel 14 EU-Trinkwasserrichtlinie) zu ermöglichen. Mithilfe von LuxNC kann eine Nichteinhaltung online gemeldet werden. Die AGE kann die Nichteinhaltung dann bewerten und in Zusammenarbeitmit demWasserversorger die notwendigen Abhilfemaßnahmen festlegen. Der Prozess wird transparent dokumentiert, bis die Wasserqualität wiederhergestellt ist. LuxZPS (ZPS = Zone de Protection de Source) Die Einführung von LuxZPS ist für das Jahr 2023 geplant. Im Gegensatz zu LuxWSP und LuxRAP bezieht sich LuxZPS auf das Einzugsgebiet der Entnahmestellen. Es verfügt über eine GIS-Schnittstelle zum Geoportail.lu (Web-GIS). Es können Grundwasserproben von Entnahmestellen im Einzugsgebiet ausgewertet werden. Trends in den Nitrat- und Pestizidkonzentrationen werden vorhergesagt und mit festgelegten Sanierungszielen für den Grundwasserleiter verglichen. Zukünftig wird auch der Umsetzungsstand von Risikokontrollmaßnahmen, die im Rahmen der Schutzzonenausweisung festgelegt wurden, verfolgt werden. Damit soll der risikobasierte Ansatz auf das Einzugsgebiet ausgedehnt und damit die Anforderungen des Artikels 8 der EU-Trinkwasserrichtlinie erfüllt werden. Abb. 2: Screenshot eines Fragebogens von LuxWSP Quelle: www.luxwsp.lu 22 energie | wasser-praxis 05/2022 IFAT2022

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