DVGW energie | wasser-praxis, Ausgabe 4/2023

D V G W – T E C H N I S C H E R E G E L N & N O R M E N FORTSCHREIBUNG DES REGELWERKS DVGW-Merkblatt G 102-10 Qualifizierungsplan für Sachkundige für Gasfüllanlagen Das DVGW-Merkblatt G 102-10 wurde vom Projektkreis „Ausbildung für Sachkundige und zur Prüfung befähigte Personen“ im technischen Komitee „Infrastruktur Gasmobilität“ erarbeitet und stellt den spezifischen Schulungsplan für die theoretische Aus- undWeiterbildung für Sachkundige für Gasfüllanlagen (Tankstellen) von Erdgas, (CNG), verflüssigtes Erdgas (LNG), Wasserstoff (H2) und Flüssigwasserstoff (LH2) auf. Es dient gemeinsam mit dem DVGW-Arbeitsblatt G 102-1 „Qualifikationsanforderungen an Sachkundige der Gasinfrastruktur – Teil 1: Allgemeine Anforderungen“ als Grundlage für die Qualifikation von Sachkundigen für Gasfüllanlagen. Entsprechend den DVGW-Regelwerken • G 710 bis 712 – CNG-Füllanlagen, • G 721 – LNG-Füllanlagen (Entwurf 01-2023), • G 731 – H2-Füllanlagen (noch in Erarbeitung), DVGW-Information GAS/WASSER Nr. 30 Gärproduktverwertung in Wasserschutzgebieten Gärrückstände sind wertvolle Nebenprodukte der Biogaserzeugung und werden aufgrund ihres Nährstoffgehalts als Dünger in der Landwirtschaft verwendet. Je nach Ausgangssubstrat der Biogaserzeugung können sie aber auch unterschiedliche Schadstoffe und mikrobielle Belastungen enthalten. Die neue DVGW-Information GAS/WASSER Nr. 30 bringt den vorsorgenden Schutz der Trinkwasserressourcen mit der landwirtschaftlichen Verwertung von geeigneten Gärprodukten in Einklang und definiert die in der untenstehenden Tabelle dargestellten Anforderungen an die Ausbringung in Wasserschutzgebieten. Über die Gütesicherung soll der Nachweis erbracht werden, dass zur landwirtschaftlichen Verwertung in Wasserschutzgebieten vorgesehene Gärprodukte ausschließlich auf der Vergärung von aus Gewässerschutzsicht unkritischen Ausgangssubstraten basieren sowie die für bestimmte Ausgangssubstrate genannten Prüfwerte in Bezug auf relevante Schadstoffparameter nicht überschritten werden. Die Positivliste von für die Verwertung inWasserschutzgebieten geeigneten Ausgangssubstraten sowie die Details der Einzelfallprüfung bestimmter kritisch zu bewertender Ausgangssubstrate dienen als fachliche Grundlagen für eine Gütesicherung geeigneter Gärprodukte. Sie sind als Anhänge A.2 und B Teil der DVGW-Information GAS/WASSER Nr. 30 und stehen zusätzlich auf den Internetseiten des DVGWunter www.dvgw.de/ gaerprodukte-in-wsg/ zum Download zur Verfügung. Die DVGW-Information GAS/WASSER Nr. 30 wurde von einem gemeinsamen Projektkreis der technischen Komitees „Grundwasser und Ressourcenmanagement“ und „Erneuerbare Gase“ erarbeitet. In dem Projektkreis haben zusätzlich der BDEW, die Bundesgütegemeinschaft Kompost, die DWA und der Fachverband Biogas mitgewirkt. Der Projektkreis wird in regelmäßigen Abständen auf der Basis neuer Erkenntnisse und Untersuchungsergebnisse zur Schadstoffbelastung von Gärprodukten die Positivliste und die Einzelfallprüfung evaluieren und bei Bedarf aktualisieren. G Dr. Daniel Petry Wasserversorgung Schutzzone I keine Verwertung von Gärrückständen aus Biogasanlagen Schutzzone II Nur gütegesicherte Gärrückstände (Gärprodukte) aus betriebseigenen nachwachsenden Rohstoffen und Wirtschaftsdüngern, falls die Ausbringung von Wirtschaftsdüngern in der Schutzzone II des Trinkwasserschutzgebietes zulässig ist. Schutzzone III Nur gütegesicherte Gärrückstände (Gärprodukte) aus nachwachsenden Rohstoffen, Wirtschaftsdüngern, Bioabfällen pflanzlicher und tierischer Herkunft sowie weiteren Ausgangsstoffen entsprechend der Liste in Tabelle A.2 des Anhangs A der GW-Info 30 Für Gärprodukte aus Biogasanlagen, die Biotonneninhalte, Küchen- und Kantinenabfälle, Fette und Fettrückstände sowie andere Inhalte von Fettabscheidern gemäß Tabelle A.2 vergären, ist zusätzlich eine Einzelfallprüfung gemäß Anhang B der GW-Info 30 Bestandteil der Gütesicherung. Quelle: DVGW Übersicht über die Anforderungen an die Ausbringung von Gärprodukten in Wasserschutzgebieten 62 energie | wasser-praxis 04/2023

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