DVGW energie | wasser-praxis, Ausgabe 8/2022

beimBetrieb von Gasnetzen eingehalten werden müssen. Ein typisches Beispiel stellt in diesem Kontext das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) mit seiner Forderung dar, Arbeitsbedingungen in Gasanlagen mit einer Gefährdungsbeurteilung zu bewerten. Bedeutung von technischen Regel- werken und Normen Technische Regeln und Normen sind Dokumente, die Anforderungen an Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren festlegen. Dies stellt eine Standardisierung von Spezifikationen dar. Solche Standards werden von nationalen und internationalen Organisationen und/oder Industriebranchen mit Konsens erstellt und herausgegeben. Sie basieren auf gesicherten Ergebnissen von Wissenschaft, Technik und Praxiserfahrung [5]. Der technische Vorteil solcher Standards für die Gasbranche ist vielfältig: Technische Regeln und Normen • stärken die Eigenverantwortung der Gasbranche zur sicheren Gestaltung und zum sicheren Betrieb der Gasnetze, • ergänzen die staatliche Regelsetzung, • unterstützen die Interoperabilität grenzüberschreitender Gaslieferungen, • schaffen Klarheit über die Eigenschaften, die Gebrauchstauglichkeit und die Anforderungen an die eingesetzten Produkte, Bauteile, Rohre, Anlagen, Netze, Verfahren, Planung, Auslegung, Inbetriebnahme, Betrieb, Instandhaltung, Prüfungen, Dienstleistungen, Schutzziele, Schutzmaßnahmen, Sicherheitseinrichtungen und Gasanwendungen etc., • vereinfachen Spezifikationen und Ausschreibungen, • steigern die Sicherheit, Effizienz und Qualität des Gastransports und der Gasverteilung, • vereinfachen den Handel mit Energie und • machen Verfahren, Anlagen und Netzabschnitte sicher und den Betrieb dieser umweltverträglich. Technikklauseln Gängige Technikklauseln sind „Stand von Wissenschaft und Technik“, „Stand der Technik“ oder „allgemein anerkannte Regeln der Technik“. Sie werden genutzt, um den Entwicklungsstand und die darauf basierenden technischen Lösungen zur Erreichung eines bestimmten praktischen Ziels zu charakterisieren. Technikklauseln sind Generalklauseln, die auf technische Regeln und Normen privater Regelsetzer Bezug nehmen. Ein solcher Regelsetzer ist z. B. der DVGW. Technikklauseln unterscheiden sich durch die Bewährung in der Praxis (Betriebsbewährung, Erprobung, Forschungsergebnis) und das Gefährdungspotenzial, das durch die technische Lösung beherrscht werden soll. Das Gefährdungspotenzial beschreibt die Möglichkeit, dass ein Schutzgut räumlich und/oder zeitlich mit einer Gefahrenquelle zusammentreffen kann. Das EnWG stuft das Gefährdungspotenzial der Gasversorgung als gering ein, konsequenterweise fordert das Gesetz die Einhaltung der „allgemein anerkannten Regeln der Technik“. Die Gashochdruckleitungsverordnung (GasHDrLtgV) verschiebt diese Einstufung zum „Stand der Technik“ bei Energieanlagen im Sinne des EnWG, die für einen maximal zulässigen Betriebsdruck von mehr als 16 bar ausgelegt sind. Im europäischen Kontext wird bei der Forderung nach dem „Stand der Technik“ von „Best Available Technologies“ gesprochen [2, 4]. Der Königsweg der technischen Sicherheit und Zuverlässigkeit Durch die Überarbeitung des EnWG vom Sommer 2021 ist der DVGW auch Regelsetzer für Wasserstoff geworden. Dies ist zum einen ein Vertrauensbeweis und -vorschuss in die Kompetenz der Gaswirtschaft – auf der anderen Seite aber auch Ansporn, das DVGW-Regelwerk auf Wasserstoff zu erweitern. Durch eine Reihe aktuell herausgegebener Arbeits- und Merkblätter ist das DVGW-Regelwerk mittlerweile für alle Abb. 2: Messanlage zur eichpflichtigen Messung von Wasserstoff in der Power-to-Gas-Anlage Falkenhagen Quelle: Dr. Klaus Steiner 48 energie | wasser-praxis 08/2022 T E C H N I K

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