DVGW energie | wasser-praxis, Ausgabe 8/2022

methanreiche Gase und/oder Wasserstoff geeignet sein müssen. Diese Eignung ist vom Betreiber vor der Inbetriebnahme festzustellen. Grundlage dieser Bewertung sind u. a. Herstellererklärungen mit zugesicherten Produkteigenschaften, die anhand der Anlagen- und Leitungsspezifikation des Betreibers auf Konformität zu den Anforderungen für die konkrete Anwendung geprüft werden. Liegen bereits Betriebserfahrungen mit den Produkten für Wasserstoff vor und/oder wurde die Betriebsbewährung z. B. durch eine Erprobung bereits festgestellt, reduziert sich der Umfang bzw. entfällt die Bewertung der Wasserstofftauglichkeit [11]. Typen von Herstellererklärungen und ihre Aussagen sowie die Aufgaben des Betreibers zur Prüfung der Eignung werden detailliert im DVGW-Merkblatt G 221 beschrieben. Herstellererklärungen und Bescheinigungen entbinden den Betreiber aber nicht von seiner Verantwortung zur richtigen und technisch sicheren Auslegung und Betrieb der Gasnetze. Sie ersetzen auch nicht die erforderlichen Prüfungen und Abnahmen zur Inbetriebnahme und Betrieb. Prüfungen Die Inbetriebnahme und der Betrieb von Gasnetzabschnitten setzt eine Reihe von Prüfungen voraus, die imWerk, bei der Herstellung, vor Ort zur Inbetriebnahme und wiederkehrend im Gasnetzabschnitt durchzuführen sind. Prüfungen und die zur Prüfung befähigten Personen werden in den anlagen- und leitungsspezif ischen DVGW-Regeln festgelegt. Sofern die relevante DVGWRegel noch nicht umwasserstoffhaltige Gase und/oder Wasserstoff erweitert worden ist, lässt sie sich zusammen mit dem DVGW-Merkblatt G 221 auch auf diese Gase schon heute anwenden. Primär wird geprüft, ob beimBetrieb der Anlage, der Leitung oder des Netzabschnittes die Schutzmaßnahmen zur Erreichung der Schutzziele des DVGWRegelwerkes angemessen bzw. ausreichend sind und ob deren Wirksamkeit gewährleistet ist. Dies gilt für den Neubau, die Erweiterung der Gasinfrastruktur und die Umstellung von Erdgasen auf wasserstoffhaltige methanreiche Gase und Wasserstoff. Bei den Prüfungen kommen u. a. dem Sachverständigen besondere Aufgaben zu [12]; Erläuterungen zu seinen Tätigkeiten finden sich sowohl in den jeweils anzuwendenden DVGWRegeln als auch in der Literatur [13]. Fazit Mit der Erweiterung seines Regelwerkes um wasserstoffhaltige methanreiche Gase und Wasserstoff bietet der DVGW Gasnetzbetreibern eine rechtssichere Grundlage für den Betrieb von Energieanlagen nach dem EnWG für die leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Wasserstoff. Diese Grundlage deckt den Neubau, die Erweiterung und die Umstellung des Gasnetzes ab. Anforderungen des Regelwerkes gelten somit für alle Gase nach dem DVGWArbeitsblatt G 260 – also für Erdgase, wasserstoffhaltige methanreiche Gase und Wasserstoff. Die Festlegungen für die Gewährleistung der technischen Betriebssicherheit und Zuverlässigkeit der Gasversorgung orientieren sich an den jahrzehntelangen Praxiserfahrungen und betriebsbewährten Lösungen und bieten der Gaswirtschaft eine solide Grundlage für die Versorgung mit erneuerbaren Gasen – ein wesentlicher Beitrag zur klimaneutralen Energieversorgung der Zukunft. T Literatur [1] DVGW-Arbeitsblatt G 260: Gasbeschaffenheit, 9/2021. [2] VDI-Ausschuss Technische Sicherheit: das Quali-tätsmerkmal „Technische Sicherheit“, Berlin 2016. [3] DVGW-Merkblatt G 221: Leitfaden zur Anwendung des DVGW-Regelwerkes auf die leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit wasserstoffhaltigen Gasen und Wasserstoff, 12/2021. [4] Wetzel, U.: Praxis des technischen Rechts für Fach- und Führungskräfte, Bonn 2012. [5] DIN: DIN – kurz erklärt, online unter www.din.de/ de/ueber-normen--und-standards/basiswissen, abgerufen am 16. Juni 2022. [6] Ausschuss für Betriebssicherheit: TRBS 1111, Technische Regeln für Betriebssicherheit; Gefährdungsbeurteilung, BAuA, 2018. [7] DIN EN 31010: 2010; Risikomanagement – Verfahren zur Risikobeurteilung. [8] ISO/TR 15916: 2015; Grundsätzliche Betrachtungen zur Sicherheit von Wasserstoffsystemen. [9] Steiner, K., Drews, D., Schrader, A.: Umstellung von Netzabschnitten auf Wasserstoff nach dem DVGW-Merkblatt G 221: ein Vorschlag für ein Programmablaufdiagramm – Teil 1: DVGW energie | wasser-praxis, Ausgabe 1/2022 S. 16–23; Teil 2: DVGW energie | wasser-praxis, Ausgabe 2/2022, S. 14–19. [10] Steiner, K.: Das DVGW-Arbeitsblatt G 221, in: gwf 3/2022, S. 36–42. [11] Steiner, K.: Betriebsbewährt, in der Praxis bewährt – eine technische Sicht der betrieblichen Erprobung und Funktionsnachweis im Gasfach, in: DVGW energie | wasser-praxis, Ausgabe 1/2020), S. 40–45. [12] Winkeler, M., Schrader, A., Stucht, M., Wening, B.: Die Bedeutung des DVGW-Sachverständigenwesens für die technische Selbstverwaltung der Betreiber von Energienetzen der Gas- und Wasserstoffversorgung, in: DVGW energie | wasser-praxis, Ausgabe 12/2021, S. 102–107. [13] Steiner, K., Bode, A., Schrader, A.: Wasserstoffspezifische Abnahmen von Gasdruckregelanlagen durch Sachverständige – die Umsetzung des DVGW-Arbeitsblattes G 491, Anhang O, in: DVGW energie | wasser-praxis, Ausgabe 4/2020, S. 22–29. Dr. Klaus Steiner ist Gründer des Ingenieurbüros Erdgas & Verwandtes und freiberuflich als Berater in der Gasbranche tätig. Kontakt: Dr. Klaus Steiner Erdgas & Verwandtes Neulingsiepen 40 44795 Bochum Tel.: 0151 40703190 E-Mail: klaus-christoph.steiner@ t-online.de Der Autor 51 energie | wasser-praxis 08/2022 wewewepunktwevaugewepunktdee Besuchen Sie doch mal unsere Homepage: www.wvgw.de

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