ewp_042022

tümern möglich ist, stellt dies die einzige Möglichkeit dar, anWegerechte zu gelangen. § 4 Abs. 3 Satz 2 KSpG verweist für die technischenAnforderungenanKohlendioxidleitungen auf § 49 Abs. 1 und 2 Nr. 2, Abs. 3, 5 und 6 Satz 1 sowie Abs. 7 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Demnach sindKohlendioxidleitungen so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist, wobei die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten sind. Dies wiederum wird vermutet, wenn die technischen Regeln des DVGW eingehalten werden (§ 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EnWG). Technische Regelwerke Der DVGW hat im Jahr 2012 damit begonnen, die sogenanntenC-Regelwerke zu verfassen, die die Besonderheitendes CO2-Transports beschreiben. Ebenfalls im Jahr 2012 nahm auf internationaler Ebene das Technische Committee (TC) 265 [4] der Internationalen Organisation für Normung (ISO) seineArbeit auf undbefasste sich in fünf Arbeitsgruppen (WGs)mit der Normung zu den Themen Abscheidung (WG1), Transport (WG2), Speicherung (WG3), Mengenerfassung (WG4) undübergeordnetenThemen (WG5). Der DVGW hat dabei insbesondere die Arbeiten zur WG2 unterstützt. Dadurch wurde gleichzeitig die internationale Anschlussfähigkeit der deutschenRegelwerkssetzung abgesichert, indemauf das weltweit verfügbare Know-how auf demGebiet des CO2-Transports zurückgegriffenwerden konnte. Im November 2016 veröffentlichte die ISOdann den Standard zumCO2-Transport, die ISO27913 [5]. Die Arbeiten ander ISO27913wurdenvomDeutschen Institut für Normung (DIN) national gespiegelt, und so flossen auch nationale Kenntnisse in die Normungsarbeit bei ISO TC265 ein. Ein technisches Regelwerk für den leitungsgebundenen CO2-Transport ist erforderlich, weil das bisher vorliegende Regelwerkden stofflichen Eigenschaften vonKohlendioxid nicht vollständig gerecht wird. CO2 ist einnatürlicher Bestandteil der Luft, nicht brennbar, nicht giftig und nicht wassergefährdend. Thermodynamisch kannCO2 abhängig vonDruck und Temperatur gasförmig, flüssig, fest (Trockeneis) oder in der dichten Phase vorliegen. Dabei ist der jeweilige Aggregatzustand abhängig vom Druck und der Temperatur. Abbildung 1 zeigt das Phasendiagrammvon reinemCO2. Bei Umgebungstemperatur kann CO2 abhängig vom Druck sowohl gasförmig wie auch flüssig vorliegen. Der Übergangvonder einen indie andere Phase geschieht an der Phasengrenze und dem entsprechenden Druck. Der in Bezug auf den Transport wesentliche Unterschied dieser beiden Phasen ist die Dichte des CO2: Flüssiges CO2 hat eine etwa 20fachhöhereDichte als gasförmiges. Bei Drücken oberhalb von 73,8 bar und Temperaturen oberhalb von 31 °C verschwindet die Grenze zwischen flüssigem und gasförmigen CO2, dieser Zustand wird als dichte Phase bezeichnet. CO2 kann inLeitungen grundsätzlich gasförmig oder flüssig bzw. in der dichten Phase transportiert werden. Je höher die Dichte des CO2, desto mehr kannmit einer Leitung transportiert werden. Der gleichzeitige Transport in mehreren Phasen (Zweiphasenströmung) sollte allerdings nach ISO27913 vermiedenwerden. Die übrigen technischen Besonderheiten werden in den Regelwerken des DVGW [6, 7] bzw. der ISO 27913 [5] beschrieben. Stand heute sind also nationale DVGW-Regelwerke und internationale ISO-Normen für den leitungsgebundenen CO2-Transport verfügbar. Dabei ist es für die Leitung und deren beschreibende Regelwerke unerheblich, ob die Leitung vom Ort der Abscheidung zu einem geologischen Speicher (CCS) oder zu einem Ort der Nutzung von CO2 führt (CCU). Juristische Schwachstelle Durch diese heile Welt zieht sich allerdings ein Riss, weil das rechtliche Zulassungsregime eine zentrale Schwachstelle aufweist: Die in § 4KSpG enthaltenen Regelungen und damit auch die Verweisung auf das DVGW-Regelwerk geltennur für Kohlendioxidleitungen im Sinne des KSpG, Phasengrenze fest flüssig gasförmig dichte Phase Kritischer Punkt: 73,75 bar 31°C Abb. 1: Phasendiagramm für reines CO ² Quelle: die Autoren 23 energie | wasser-praxis 04/2022

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