DVGW energie | wasser-praxis, Ausgabe 9/2022

• große Altenheimzentren mit integriertem Pflegeheim und betreutem Wohnen, • große Justizvollzugsanstalten wie z. B. die JVA Köln-Ossendorf, • Bundeswehrkasernen mit hohem Stromverbrauch (z. B. Luftwaffenstützpunkte wie in Nörvenich) und • Heizkraftwerke auf Erdgasbasis, je nach Versorgungskonstellation. Diese Priorisierung und eine exemplarische Nennung von geschützten Kunden findet sich auch in der Presse wieder: „Vorrangig versorgt würden gemäß EU-Recht ‚geschützte Kunden‘, also Verbraucher und Kleinstverbraucher, die bis zu 10.000 Kilowattstunden Gas pro Jahr beziehen. Auch geschützt sind Gewerbebetriebe, die maximal 1,5 Mio. Kilowattstunden im Jahr verbrauchen: Bäckereien, Supermärkte, Landwirtschaftsbetriebe, Schulen oder Gärtnereien, zudem Spitäler, Pflegeinrichtungen, Gefängnisse, Polizei und Feuerwehr“ [7]. Auf die Priorisierung geschützter Kunden wurde prominent seitens der Wirtschaft ein Gegenvorschlag unterbreitet: „Die Politik sollte aber sehr ernsthaft darüber nachdenken, ob sie die Reihenfolge nicht umdreht und erst bei Privaten abschaltet und dann bei der Industrie. Denn unsere gesamte Volkswirtschaft und damit auch die Einkommen der Menschen hängen daran, dass die Industrie arbeitsfähig bleibt. Wobei natürlich lebensnotwendige Infrastruktur wie Krankenhäuser weiterhin davon auszunehmen ist“ [8]. Auf dieses Argument wurde wie folgt gekontert: „Ja, die Diskussion um Regeländerungen ist heiße Luft“ [9]. Netztechnische Trennung von geschützten und ungeschützten Kunden Alle weiteren Gedanken werden exemplarisch anhand des Netzgebietes der Rheinischen Netzgesellschaft mbH (RNG), einer der größten Gas-Verteilernetzbetreiber Deutschlands und 100-prozentige Tochtergesellschaft der RheinEnergie AG, deren Netz weit über das Kölner Stadtgebiet hinausreicht, analysiert und illustriert. Das Netzgebiet der RNG umfasst knapp 750.000 Messstellen (Letztverbraucher). Die ganz große Menge der Abnahmestellen wird im Nieder- und Mitteldruckbereich betrieben. Im Rahmen einer Erhebung der LetztverbraucherKunden bei Netzbetreibern im Vorfeld der LÜKEX 2018 wurden der Bundesnetzagentur insgesamt 30 Kunden im Versorgungsgebiet der RNG mit einer Anschlussleistung von 10 Megawatt (MW) gemeldet. Die der RNG vorgelagerten Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) sind die OpenGrid Europe GmbH (OGE) und die Thyssengas GmbH (TG). Die Transporte zu den Großkunden werden oftmals in einer Transportkooperation zwischen dem jeweiligen FNB und der RNGdurchgeführt. Jeder einzelne dieser Letztverbraucher lässt sich separat händisch, nicht aber ferngesteuert absperren, indem die Handabsperreinrichtung [10] am Eingang der Gasregelstrecke aktiviert wird. Dies gilt selbstverständlich für alle Letztverbraucher; bei den vorgenannten 30 Letztverbrauchern ist das eingesparte Lastpotenzial besonders erhebHaushalts- kunden SLP- Kunden geschützte Kunden Auch RLM-Kunden können geschützte Kunden sein, wenn sie dem Bereich „grundlegende soziale Dienste“ zuzurechnen sind. Abb. 1: Übersicht über die verschiedenen Kundentypen und deren Überschneidungen Quelle: Bundesnetzagentur/Dr. Gerrit Volk 42 energie | wasser-praxis 09/2022 O R G A N I S AT I O N & M A N A G E M E N T

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