DVGW energie | wasser-praxis, Ausgabe 9/2022

sung auch ein prägender Schwerpunkt des „Wassermanagements“ sowie noch umfangreichere Verbraucherinformationsrechte hinzugefügt. Dennoch ist und bleibt es das Hauptziel der Richtlinie, diemenschliche Gesundheit vor nachteiligen Einflüssen durch die Aufnahme von Trinkwasser zu schützen. In diesem Beitrag soll auf die neu eingeführten Grenzwerte für die per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) eingegangen werden, die sowohl für die Analytik als auch für die Wasserversorgung und -aufbereitung eine großeHerausforderung darstellen. PFAS sind – neben weiteren neuen Parametern und Regelungen in der EU-Richtlinie – wegen der Verbreitung der Stoffgruppe in der aquatischen Umwelt sowie der zumTeil bestehenden toxikologischen Relevanz von besonderer Bedeutung. Ein Schwerpunkt des Beitrags ist die Auswertung einer breit angelegten Datensammlung von Befunden an PFAS, die im Auftrag einer Unterarbeitsgruppe der Trinkwasserkommission durchgeführt wurde. Herausforderungen bei der analytischen Überwachung der PFAS Für die trinkwasserhygienisch und toxikologisch relevante Gruppe der PFAS wurden zwei Summengrenzwerte in die neue EU-Trinkwasserrichtlinie [1] aufgenommen: • Summe der PFAS (PFAS∑₂₀) = 0,10 Mikrogramm pro Liter (µg/l) für die Summe von 20 explizit im Anhang III Teil B, Nr. 3 genannten Stoffen, wobei diese eine Kettenlänge von C4 bis C13 haben und jeweils Carbon- und Sulfonsäuren umfassen. In Tabelle 1 sind die Stoffnamen und gebräuchlichen Abkürzungen aufgeführt. • PFAS, gesamt (PFASgesamt)= 0,50 µg/l für die Gesamtheit aller per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen. Theoretisch zählen mehrere Tausend Einzelsubstanzen zu dieser Gruppe. Für beide Fälle wurde festgelegt, dass der Parameterwert erst gelten soll, sobald standardisierte analytische Methoden für die Überwachung entwickelt wurden. Die Mitgliedstaaten können anschließend entscheiden, entweder einen oder beide der Parameter „PFAS, gesamt“ oder „Summe der PFAS“ für die Überwachung zu verwenden. Für Deutschland gilt es als wahrscheinlich, dass nur für die „Summe der PFAS“ (PFAS∑₂₀) eine Überwachung zu erfolgen hat, insbesondere, weil für „PFAS, gesamt“ derzeit keine abgestimmte und genormte Methodik existiert. Bis zum 12. Januar 2024 wird die EU-Kommission für den Parameter „Summe der PFAS“ die Analyseverfahren einschließlich Nachweisgrenzen undHäufigkeit der Probennahmen festlegen. Bis zum 12. Januar 2026 müssen die Mitgliedstaaten dann die nötigenMaßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die neuen Grenzwerte für Trinkwasser auch eingehalten werden. Toxikologische Bewertung der PFAS Zu den PFAS gibt es vom Umweltbundesamt aus den letzten Jahren mehrere Empfehlungen C-Atome Carbonsäuren Sulfonsäuren 4 Perfluorbutansäure (PFBA) Perfluorbutansulfonsäure (PFBS) 5 Perfluorpentansäure (PFPeA) Perfluorpentansulfonsäure (PFPeS) 6 Perfluorhexansäure (PFHxA) Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS)* 7 Perfluorheptansäure (PFHpA) Perfluorheptansulfonsäure (PFHpS) 8 Perfluoroctansäure (PFOA)* Perfluoroctansulfonsäure (PFOS)* 9 Perfluornonansäure (PFNA)* Perfluornonansulfonsäure (PFNS) 10 Perfluordecansäure (PFDA) Perfluordecansulfonsäure (PFDS) 11 Perfluorundecansäure (PFUnDA) Perfluorundecansulfonsäure 12 Perfluordodecansäure (PFDoDA) Perfluordodecansulfonsäure 13 Perfluortridecansäure (PFTrDA) Perfluortridecansulfonsäure * vier PFAS, für die die EFSA eine zulässige tägliche Aufnahmemenge (ADI) abgeleitet hat (PFAS∑₄) [5] Tabelle 1: 20 Stoffe, die in die Summe der PFAS (PFAS∑₂₀) nach EU-Trinkwasserrichtlinie Anhang III [1] eingehen Quelle: die Autoren 65 energie | wasser-praxis 09/2022

RkJQdWJsaXNoZXIy ODQwNjM=