DVGW energie | wasser-praxis, Ausgabe 9/2022

zur Bewertung, in denen die toxikologische Relevanz der Stoffgruppe beschrieben wird [z. B. 3, 4], da die European Food Safety Authority (EFSA) in den letzten Jahren die Bewertungen für bestimmte PFAS-Einzelsubstanzen [5] zunehmend verschärft hat. Diese Bewertungen stellen eine Empfehlung zur Umsetzung in relevanten Aufnahmepfaden dar. Aufgrund einer Aktualisierung der toxikologischen Bewertung einiger PFAS wird der von der EFSA empfohlene Wert für die tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge für die vier Einzelverbindungen PFOA, PFOS, PFHxS und PFNA (PFAS∑₄, siehe Tab. 1) auch im Trinkwasser zu berücksichtigen sein. Dies könnte zu Empfehlungen für Höchst- oder Grenzwerte führen, die sehr deutlich unter den bisherigen Leitwerten, vorübergehenden Maßnahmenwerten bzw. allgemeinen Vorsorgewerten in Deutschland liegen. Die vorübergehenden Maßnahmenwerte für PFOS und PFOA [6] wurden im Hinblick auf die Neubewertung durch die EFSA festgelegt und tragen dem Vorsorgegedanken Rechnung. Bei einer Ableitung für Trinkwasser gemäß dem in Deutschland üblichen Vorgehen bei der Regulierung ergäbe sich aus dem TWI-Wert der EFSA [5] für die vier zu betrachtenden PFAS ein Summenwert (PFAS∑₄) in Höhe von lediglich gerundet 2 Nanogramm pro Liter (ng/l) (= 0,002 µg/l), der bereits im Hinblick auf die derzeitigen Bestimmungsgrenzen der Analytik ein stufenweises Herangehen erfordern würde. Im Rahmen eines solchen Prozesses könnte die Einführung von gestuften „Zielwerten“ dienlich sein, die insbesondere für die zu entwickelnden Maßnahmen in den beiden Bereichen • Analytik zur empfindlichen Bestimmung von PFAS im Roh- und Trinkwasser sowie • Aufbereitung von betroffenemRohwasser zur Minimierung der PFAS-Gehalte als Zielstellung dienen können. Normung der Analysenverfahren für PFAS Im Jahr 2021 wurde beim Europäischen Normungsgremium CEN TC 230 ein neues Normungsprojekt unter deutscher Leitung gestartet, um auf Basis der deutschen DIN 38407-42 [7] aus dem Jahr 2011 sowie der ISO 21675 [8] aus dem Jahr 2019 eine neue Europäische Norm für die Einzelstoffanalytik der 20 Stoffe zu erarbeiten, die von der Kommission als verbindliches Verfahren festgelegt werden soll. Hier geht es insbesondere darum, dass alle 20 Stoffe mit ausreichender Empfindlichkeit und akzeptabler Messunsicherheit in der Matrix Trinkwasser gemessen werden können. Hierfür fordert die Trinkwasserrichtlinie [1] im Anhang III, Teil B eine Bestimmungsgrenze für die PFAS∑₂₀ von 30 ng/l und eine Messunsicherheit von 50 Prozent am Parameterwert. Das bedeutet, dass ein einzelner Stoff mit einer Bestimmungsgrenze von 1,5 ng/l zu messen ist. Für die vier EFSA-PFAS (PFAS∑₄) wird sogar eine Bestimmungsgrenze angestrebt, die bei ca. 0,2 ng/l liegt, damit ein eventueller neuer, sehr niedriger Leit- oder Grenzwert imNanogramm-pro-LiterBereich auch sicher überwacht werden kann. Der aktuelle Entwurf der neuen Europäischen Norm sieht eine flüssigkeitschromatografische Methode mit Kopplung zur Tandem-Massenspektrometrie (LC-MS/MS) vor, wobei sowohl das Direkt-Injektions- als auch ein SPE(Festphasenextraktion)-Anreicherungsverfahren als Optionen vorgesehen sind. Dabei muss insbesondere für die PFAS mit einer Kettenlänge von mehr als 10 C-Atomen aufgrund der starken Adsorption der Stoffe an Gefäßwandungen eine geeignete Vorgehensweise gefunden werden. ImMai 2022 ist das Verfahren als Europäischer Norm-Entwurf bei CEN in Brüssel als prEN 17892 in die Umfrage und Abstimmung zu einer Vornorm (prEN) gegangen. Das Verfahren dürfte damit 2023 als fertige europäische und deutsche Norm zur Verfügung stehen. Für die Summenmethode für den Parameterwert „PFAS, gesamt“ (Konventionsmethode) Die neue Trinkwasserverordnung wird Grenzwerte für PFAS enthalten. Sie sind toxikologisch relevant und sollten rechtzeitig analysiert werden, um präventive Maßnahmen planen zu können. 66 energie | wasser-praxis 09/2022 F O R S C H U N G & E N T W I C K L U N G

RkJQdWJsaXNoZXIy ODQwNjM=